| Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister" |
| Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 ist untragbar! |
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Ich habe viele Fragen und weiß nicht wohin ich mich wenden kann. Zum ersten, ich habe seit drei Jahren ein Brennwertgerät und bekomme 2 x im Jahr Besuch von einem Schornsteinfegergehilfen. Beim erstenmal versuchte er mit der Bürste vom Dach aus durch das Alurohr zu reinigen (was ich unsinnig finde, da sich dort nur Wasserdampf absetzen kann). Er riß mir das Alurohr im Keller auseinnander, weil sich seine Bürste im Rohr am Bogen verfangen hatte. Nach meinem Protest maß er daraufhin nur noch im Keller. Heute, am 16.09.2003, war er wieder hier, obwohl er im Frühjahr schon einmal da war. Er erklärte mir, dass der Gesetzgeber ihm vorschriebe, dass er das Alurohr mit der Bürste reinigen müsse. Meine Frau duldete das nicht und so ging er nur in den Keller, machte die Meßklappe auf, hielt die Hand rein, zog sie wieder zurück und sagte: " Alles in Ordnung" und verlangte 42 Euro. Da ich nicht zuhause war, bezahlte meine Frau nicht und verlangte eine Rechnung, die er uns zuschicken soll. So hatte ich es ihr erklärt, als ich im März 2003 Ihren Bericht in der Saarbrücker Zeitung gelesen hatte. Wie kann ich eine Rechnung über 42 Euro bekommen, wenn er nur mit der Hand ins Rohr griff, das dauert 1 Sekunde. Diesen Stundenlohn möchte ich gar nicht ausrechnen. Ich wäre sehr froh, wenn ich von Ihnen eine Antwort oder weitere Hilfe bekommen könnte. Mir Freunlichem Gruß Franz Josef Bäumer, Fischbach (Kreis Saarbrücken) |
Joachim Datko e-mail
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