Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister"


Gast-Kommentar 2003-04-06 :

D. Berndsen, Rheine


Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935


Vorösterlicher Besuch des Schornsteinfegers.

Pünktlich vor den Feiertagen klingelte heutemorgen der - schwarze Mann -

Er begab sich für ca. 3 Minuten in den Keller um meine 3 Jahre alte (neue Heizung) zu betrachten. - Danach überreichte er mir die Rg. über Euro 55.03, bedankte sich und machte den Abgang.

Auf meine diversen Fragen z.B. warum er für 3 Minuten Arbeit? 55,- Euro kassiere und das auch noch 2x im Jahr, bekam ich die Antwort seinen Meister zu befragen.

Da kann man nur sagen: Frohe Ostern Deutschland!!! Meine Frage: Gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage für die Abzockerei oder kann man den Schornsteinfeger wegen Hausfriedensbruch verklagen?

Ich bitte um Infos

D. Berndsen, Rheine


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