| Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister" |
| Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 |
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Vorösterlicher Besuch des Schornsteinfegers. Pünktlich vor den Feiertagen klingelte heutemorgen der - schwarze Mann - Er begab sich für ca. 3 Minuten in den Keller um meine 3 Jahre alte (neue Heizung) zu betrachten. - Danach überreichte er mir die Rg. über Euro 55.03, bedankte sich und machte den Abgang. Auf meine diversen Fragen z.B. warum er für 3 Minuten Arbeit? 55,- Euro kassiere und das auch noch 2x im Jahr, bekam ich die Antwort seinen Meister zu befragen. Da kann man nur sagen: Frohe Ostern Deutschland!!! Meine Frage: Gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage für die Abzockerei oder kann man den Schornsteinfeger wegen Hausfriedensbruch verklagen? Ich bitte um Infos D. Berndsen, Rheine |
Joachim Datko e-mail
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Cecilie-Vogt-Weg 9