Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister"


Gast-Kommentar 2003-05-18 :

Adalbert Eger, Rosenheim


Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935


Zwei Beispiele der Willkür der Zunft :

1. In meiner Dachterrassenwohnung ist jeweils ein innen- und außenliegender offener Kamin vorhanden.

Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft heize ich dieselben seit vielen Jahren nicht. Trotzdem muß ich die Gebühren bezahlen für Grundwert, kehren, Rückstände wegschaffen, ca. 20 Euro , obwohl der Kaminkehrer nur einige Sekunden mit der Taschenlampe in den Kamin leuchtet.


2. In meinem Ferienhaus heize ich mit Holz und Kohlen. Seit mehr als 10 Jahren kehrt der Kaminkehrer.

Im letzten Jahr erscheint er unangemeldet an einem Sonntag und stellt plötzlich fest, daß um den Ofen Wärmeableitbleche installiert werden müssen. Meldung ans LRA, Aufforderung zur Nachbesserung etc. Resigniert lasse ich die Arbeiten durchführen. Gegen die Anordnung des Kaminkehrers gibt es kein außergerichliches Rechtsmittel oder Kontrollorgan , auch nicht bei der Kaminkehrerinnung oder dem Landratsamt.

Man ist der Willkür ausgestzt, wenn man nicht vor Gericht ziehen will. Mit freundlichem Gruß

Adalbert Eger, Rosenheim



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