| Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister" |
| Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 |
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Betrug vom BSM und Schikane durch die Behörde? Wegen eines mittlerweile "völlig zerrütteten Vertrauensverhältnisses" zwischen mir und dem zuständigen BSM, habe ich keine Aussicht, dass dieser die Wiederholungsmessung zur Einstufungsmessung objektiv und fachlich korrekt durchführt. Die Messungen des Heizungsbauers ergaben: alle Werte i.O., mit Rußbild 0 . Die Messung des BSM 4 Std. danach ergab jedoch stark unterschiedliche Werte. Der BSM ermittelte zwar einen Wirkungsgrad von sogar 93 % aber auch ein Rußbild 1. Diesen Rußpunkt beträufelte der BSM mit Aceton und wollte danach eine leicht gelbliche Färbung um den Messpunkt feststellen. Dies vermerkte er im Protokoll mit "Derivate im Abgas" und bedeutet erneute Prüfung durch den Heizungsfachmann und Nachkontrolle durch den BSM innerhalb von 6 Wochen. Die Nachregulierung durch den Heizungsfachmann habe ich erledigen lassen, allerdings jetzt mit Rußbild 1. Nach reiflicher Überlegung, Diskussion mit Heizungsfachleuten und Chemikern kam ich zu der Erkenntnis, dass diese Messung leicht manipulierbar ist. Ich erkenne, dass die Messung des BSM ein Etikettenschwindel zur Volksverdummung darstellt und einzig und allein dazu führen soll, meinen Heizkessel 1/73 mit Brenner 98 auszutauschen. Dies käme einerseits dem BSM in Form einer Neuabnahme und Gebühr zugute, andererseits würde dadurch auch die Wirtschaft angekurbelt werden. Die Wiederholungsmessung würde ich durch einen anderen BSM zulassen, dies will jedoch die Einteilungsbehörde am LA- Umweltamt nicht, obwohl im Kommentar zum SchofeG und zur VO über das Schofeg- Wesen im § 22, RN 11 (e) diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist. Das Landratsamt geht jedoch soweit, dass ich nun zur Gefahrenabwehr die Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb still legen lassen muss, obwohl, weil ich bivalent heize, die Ölheizung z.B. im letzten Winter erst im Dezember hin und wieder eingeschaltet habe und ca. 400 l/ Jahr benötige. Diese Maßnahme wird mit der Androhung eines Bußgeldes von 500 Euro geahndet und wird solange fortgesetzt, bis die Maßnahme erfüllt wurde. Wegen der Verweigerung der Wiederholungsmessung durch den noch zuständigen BSM (mittlerweile habe ich ihm Hausverbot erteilt), ist ein Bußgeldverfahren über 500 Euro + 30,60 Gebühren anhängig und wird am 31.10.03 um 16 Uhr am Amtsgericht in Bruchsal verhandelt. In diese Verhandlung muss ich ohne Rechtsbeistand gehen, mal sehen was dabei herauskommt. Mehr als verlieren kann ich doch nicht. Karl- Heinz Geiger
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