Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister"


Gast-Kommentar 2003-10-30 :

Lutz Nestler


Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 ist untragbar!


Sehr geehrter Herr Datko,

seit mehreren Jahren versuche ich mich gegen die Schornsteinfegermafia zu wehren.

Rechnungen und Gebühren (die keine sind) wurden von mir nicht gezahlt. Dem zuständigen Landratsamt habe ich u.a. mitgeteilt, dass gemäß § 30 BImSchG Gebühren allenfalls zu zahlen sind, wenn durch den Feger Beanstandungen geltend gemacht werden. Dies ist bei meiner modernen Heizung (Gas) eines 5 Jahre alten Hauses aber nicht der Fall. Es gibt auch nichts zu kehren, was denn auch.

Meine Heizung trägt ein CE-Zeichen, das europäische Prüfsiegel für Sicherheit. Die hier maßgebliche EU-Richtlinie verbietet eine regelmäßige Überprüfung der gekennzeichneten Anlagen. Insofern ist die in Deutschland praktizierte Regelung der Feger rechtswidrig.

Das LRA teilt mir u.a.mit, dass ich als Eigentümer von Grundstücken verpflichtet bin, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen reinigen zu lassen und verweist auf den § 1 des Schornsteinfegergesetztes. Dabei führt es weiter aus, das dadurch (Zutrittsrecht des Fegers) das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG) eingeschränkt wird. Ferner wird auf die KÜO verwiesen.

Wie kann es angehen, dass ein Gesetz eines Bundeslandes das des Grundgesetztes aushebelt?

Mit freundlichem Gruß:

Lutz Nestler, Großschirma


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