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Artikel 13 GG über die Geldmacherei stellen
Artikel 13 GG sollte über die Geldmacherei der "Bezirksschornsteinfegermeister" gestellt werden, die sich auf Rechtsvorschriften des 3.Reichs begründen. Die "Kehr-vorschriften" sind völlig überkommen und sollten so schnell wie möglich abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen wieso rüpelhaften, ignorant-unverschämten Fremden Einlass in die eigenen vier Wände gewährt werden muss, zumal kein sinnvoller Grund vorliegt. Dadurch fühle ich mich in meiner Privatshäre verletzt. Mit freundlichen Grüßen (c) Detlef Reinhardt, Illerkirchberg |
Joachim Datko e-mail
93055 Regensburg
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