Willkommen in der Sonderwirtschaftszone : "Bezirksschornsteinfegermeister"


Gast-Kommentar 2004-12-15 :

Helmut Vogel, Brackenheim


Ein Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 ist untragbar!


Brief-Veröffentlichung:

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An das
Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg
Postfach 103451

70029 Stuttgart

Brackenheim, den 10.12.2004

Betr.:Verordnung zur Überwachung meines Voll-Brennwertkessel Veritherm DIN 4702

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe in meinem Einfamilienhaus seit 1990 einen Voll-Brennwertkessel der Firma Veritherm 25 KW nach DIN 4702. (Ölheizung )

Bei der Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung der einzelnen Punkte.

Die Herren Schornsteinfeger haben sich mit dieser Technik bis heute noch nicht vertraut gemacht, spielen aber den großen Kontrolleur u. reden dabei einen Unsinn der mit nichts mehr zu überbieten ist.

Am 09.09.2003 wurde die Anlage von einem Meisteranwärter überprüft, dessen erste Reaktion war "was haben wir denn da für einen Exoten"? sowas habe ich noch nie gesehen. ( ich habe ihn dann eingewiesen).

Am 27.09.04 wurde die Anlage von einem Gesellen überprüft, dessen erste Reaktion war "da haben wir ja ganz was Neues". Er wurde stumm ,als ich ihn auf das Baujahr 1990 hingewiesen habe. ( Die Vorgänger waren auch nicht besser ).

Nun zu meinem großen Ärger, das Abgasrohr besteht aus Kunststoff HT PP wird vom Schornsteinfeger ausgespiegelt, gerußt, ohne dass sich je darin Ruß befand, die glatte Oberfläche wird dabei angeraut (beschädigt).

Hier einige Messdaten aus dem Protokoll:
Wärmeträgertemperatur =70°,
Verbrennungslufttemperatur = 35°,
Abgastemperatur =38°,
Volumengehalt%=13,2,
Rußzahl =0/1/0 obgleich auf dem Messblatt nichts zu sehen ist.

Diese irrsinnige Prozedur wiederholt sich Jahr für Jahr wofür ich keinerlei Verständnis habe.

Diese Anlage wird vollelektronisch gesteuert , überwacht u.arbeitet störungsfrei.

Die bestehenden Vorschriften aus dem Jahre 1935 u. älter haben bei der heutigen Technik keine Grundlage mehr.

Betrachte ich den Gebührenbescheid , dann kann ich das nur noch als Abzocke bezeichnen für 20 min.Zeitaufwand =Euro 51.11.

Bitte nehmen Sie sich meiner Sache an denn ich bin der Meinung, dass es so nicht weiter gehen kann. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Angelegenheit eine der Sache gerecht werdenden Lösung finden werden.

Ihrer geschätzten Rückantwort sehe ich gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüssen



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Joachim Datko e-mail
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