... gibt es Post von Ordnungsamt
Und wieder mal ein Punkt zum Nachdenken. Also, der "beauftragte" Bezirks-Schornsteinfeger, als Behörden-Handwerker-Zwitter sieht etwas, das er für unzulässig erachtet. Jetzt ruft er seine übergeordnete Verwaltung zu Hilfe. Diese soll (nach Anhörung) ggf. eine Verfügung (als Verwaltungsakt) erlassen. Soweit, so (un)gut.
Noch lustiger wird es wohl ab 2013. Irgend ein Feger erhält der Kehr- und Prüfauftrag. Er stellt einen "Mangel" fest (z.B. einen erhöhten CO-Wert). Das Protokoll geht fristgerecht nach FSB dem BSF als Bezirks-Aufseher zu. Dieser liest den Mangel und schreibt die Verwaltung an. Und der Mensch vom Amt schreibt den Eigentümer zwecks Anhörung an. Wenn es jedoch wrklich ein Mangel war, wird dieser vielleicht nicht mehr antworten, da er mittlerweile an CO-Vergiftung verstorben ist. Aber die Erben werden wohl für die Rechnung der Schornsteinfeger und die Verwaltungsgebühren zahlen müssen.
Wie aber kann der Sachbearbeiter der Verwaltung OHNE EIGENE FACHKENNTNISSE eigentlich den Fall beurteilen? ER (der Verwaltungsmitarbeiter als Vertreter der Stadt oder des Kreises) erläßt ja letztendlich den Verwaltungsakt. ER unterschreibt. Ist er denn dann nur Marionette des Schornsteinfegers und muss glauben, was dieser erzählt? Oder gibt es für die zuständigen Verwaltungs-BEAMTEN in Zukunft eine schornsteinfeger-fachliche Weiterbildung, die sie mit den technischen Normen vertraut macht?
Ist doch fast so, als würde im Gesundheitsamt jemand als Amtsarzt arbeiten, der nie eine medizinische Ausbildung erhalten hat. Die Rezepte schreibt er dann so aus, wie es der Bezirks-Arzt vorschlägt.

Man sieht, erneut ziemlicher Murks, den sich der "Gesetzgeber" hier hat einfallen lassen. Entweder hätte man den BSF zur "echten" Behörde machen sollen, die dann natürlich nicht mehr auf eigene Rechnung handwerkliche Leistungen anbieten darf. Dann könnte der BSF seine Mängelbescheide im eigenen (Amts-)Namen erstellen. Oder die Verfügungen kommen von der zuständigen Verwaltung, die dann jedoch fachkundige Mitarbeiter (Schornsteinfeger, Bauingenieure o.ä.) beschäftigen müßte (und natürlich die Gegebenheiten auch persönlich vor Ort zu prüfen hat).
Aber Verwaltungsmitarbeiter, die ohne eigene Fachkenntnis einfach nur die Vorgaben eines "Handwerkers" unterschreiben, so etwas dürfte es in einem zivilisierten Land zu Beginn des 21. Jahrhunderts eigentlich nicht mehr geben.
Angeblich sollen die "beauftragten Bezirks-Schornsteinfeger" doch BELIEHENE UNTERNEHMER sein. Welche Stelle ist denn dann rechtlich der BELEIHER? Wer trägt die HOHEITLICHE Verantwortung für den "beauftragten" Handwerker? Wie kann eine derartige Konstruktion OHNE FACHKENNTNISSE der Verwaltung funktionieren? Und wo kann der Bürger die TECHNISCHEN NORMEN einsehen, an die er sich halten soll? Mit "RECHTSSTAAT" hat diese ganze Konstruktion nichts mehr zu tun. Und die Bürger, Eigentümer und Mieter, werden von der Feger-Branche in Zusammenarbeit mit den "Aufsichtsbehörden" über den Tisch gezogen und nicht nur ihrer Rechte beraubt.
Es wird dringend Zeit, diesen juristischen Schandfleck einer verfassungswidrigen Sonder-Gesetzgebung endlich endgültig zu beseitigen. Das Grundgesetz muss auch für Schornsteinfeger gelten. Wirtschaftsförderung getarnt als "Sicherheitsnorm" (die angeblich ja nur das "Recht der Wirtschaft" regeln soll) darf es in einem angeblichen Rechtsstaat, der Mitglied der Europäischen Union ist, so nicht länger geben.
Aber, solange die Masse der bequemen Bürger lieber unsinnige Scheindienstleistungen erduldet und brav dafür zahlt, wieder ein Jahr in Ruhe gelassen zu werden, kommen die Abzocker mit solchen SONDER-Gesetzen auch weiterhin durch. Nur ein immer lauter werdender Protest der ausgeplünderten Menschen wird etwas bewirken können. Und jeder, der seine Nachbarn auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam macht, jeder, der entsprechende Leserbriefe schreibt oder sich an "seinen Abgeordneten" wendet, hilft mit, hier für Ordnung zu sorgen. Viele Hunde sind des Hasen Tod. Viele protestierende und klagende Gebäudeeigentümer und Mieter sind der Anfang vom Ende des Schornsteinfeger-SCHUTZ-Gesetzes. Möge es bald kommen.
Jeder Leser kann und sollte hierbei als kleines Mosaiksteinchen am Gesamtvorhaben einer verfassungskonformen Neuregelung mitarbeiten.
Und was können Sie tun?