Ab 2013 ist das alte Schornsteinfegergesetz (SchFG) Geschichte, und auch ein Großteil der Gebühren-Vorgaben der Bundes-KÜO.
Da die "beauftragten Bezirksschornsteinfeger" als BEHÖRDE handeln sollen, wären deren "Gebühren" auf der Grundlage eines LANDES-Gesetzes zu bestimmen.
Der Schornsteinfegermeister, der als HANDWERKER zu Ihnen kommt, ist ab 2013 ein Gewerbetreibender wie jeder andere auch. Das heißt, der Preis kann prinzipiell FREI ausgehandelt werden. Feste Gebührensätze gibt es dann nicht mehr. Sogar Preisabsprachen zwischen einzelnen Schornsteinfegern wären wettbewerbsrechtlich ggf. sogar strafbar.
Man kann davon ausgehen, dass viele Schornsteinfeger-Meister, die keinen eigenen Bezirk haben, ab 2013 mit Kampfpreisen versuchen werden, in den Markt zu drängen. Dies ist auch der Grund, warum man jedem nur abraten kann, heute bereits mit einem Schornsteinfeger einen länger laufenden "Service-Vertrag" abzuschliessen. Spätestens ab nächstem Jahr werden die Karten völlig neu gemischt. Und auch die SONDER-Stellung der Bezirks-Schornsteinfeger wird wohl wegen der zu zahlreichen rechtlichen Widersprüche in der Gesetzgebung nicht mehr all zu lange Bestand haben.