Anfrage von Mir:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mich nun zum wiederholten mal aus verschiedenen Gründen sehr
über den für uns zuständigen Schornsteinfeger aufrege, bitte ich Sie mir
einen alternativen Schornsteinfeger aus der direkten Umgebung zu nennen.
Es wäre darüberhinaus nett, wenn Sie mir kurz schildern könnten was
man beim Wechsel beachten und wissen sollte.
vielen Dank im vorraus,
mit freundlichem Gruß
Ich
Antwort Innung:
Sehr geehrter Herr ... !
Vielen Dank für Ihre Mail vom 09.12., die ich leider erst jetzt beantworten konnte.
Ich werde Ihr Anliegen an den zuständigen Sachbearbeiter unserer Innung weiterleiten.
Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine Lösung Ihres Problemes zu besprechen, bzw. Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.
Mit freundlichen Grüssen
Herr .....
-Schornsteinfegerinnung .......-
Antwort von Mir(nachdem sich niemend gemeldet hat):
Sehr geehrter Herr .......,
leider hat sich noch kein zuständiger Sachbearbeiter bei mir gemeldet,
könnten Sie vielleicht dort nochmal nachhaken?
Danke, mfG,
Ich
Antwort Innung:
Sehr geehrter .......,
die Bezirksschornsteinfegermeister sind für einen Zeitraum von
mindestens 7 Jahre bestellt.
Die Bestellung erfolgt durch die Abt. Schornsteinfegerwesen im
Reg.-präsidium Kassel.
Eine Wahl des Bezirksschornsteinfegers insbesondere für die Erfüllung
der hoheitlichen Tätigkeiten,
wie Abnahmen an Feuerungsanlagen, besteht derzeit nicht.
Anfragen hinsichtlich der Wahl des BSM an das Regierungspräsidium
gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herr ........
Techn. Innungswart .............
Antwort von Mir:
Hallo Herr .......,
soll das wirklich heißen, daß es momentan keine Grundlage gibt
den Bezirksfeger zu wechseln? Das sind ja diktatorische Verhältnisse.
Wenn ich also rein theoretisch meinem Bsf. Hausverbot erteilen würde,
wäre mindestens meine Brandversicherung hinfällig, schätze ich!?
Würde ich im nächsten Schritt einen anderen Bsf. privat beauftragen,
dieselben Arbeiten bei mir durchzuführen, hätte dieser keine rechtliche
Grundlage um die Gleichheit der Qualität seiner Arbeiten in einem anderen
Bezirk nachzuweisen?
Weitergesponnen, selbst wenn dem so wäre, wäre das ganze (wenn es denn
im ungünstigsten Falle soweit kommen würde) doch sicherlich vor Gericht
unanfechtbar, denn jemand mit den denselben Fähigkeiten hat ja den Job
ausgeführt?!
Können Sie mir vielleicht zum Verständnis schildern,
warum man sich seinen Schornsteinfeger nicht aussuchen kann?
Und vor Allem auf welcher gesetzlichen Grundlage dies basiert.
Ich bin selbst Handwerker und finde dies ist eine unglaubliche
Verfahrensweise für welche ich nicht im Stande bin die bezeichnenden
Worte zu finden ohne ausfällig werden zu müssen(weshalb wir das mal lassen(-;), der jegliche Grundlage entzogen gehört!
mfG,
Ich
Antwort Innung:
Sehr geehrter Herr .......,
eine Wahl des Schornsteinfegers für die hoheitlichen Tätigkeiten besteht
nicht. Über eine Anfrage bei der zuständigen Behörde (Reg.-Präsidium KS)
kann vorbehaltlich der
Zustimmung des Sachbearbeiters ein anderer orstnaher
Bezirksschornsteinfegermeister zugewiesen werden.
Die Anfrage muß begründet sein.
An die Schornsteinfegerinnung werden gelegentlich Anfragen gestellt, die
z.T. darauf abzielen die gültige Rechtssprechung und
Sicherheitsvorschriften zu umgehen.
Der zuständige Bez.-Schornsteinfegermeister soll seine hoheitlichen
Aufgaben, wie Feuerstättenschauen und Abnahmen an Feuerungsanlagen gemäß
Hess.Bauordnung §§ 59.6, 78 Abs.8.4 sowie Schornsteinfegergesetz § 13
unabhängig und ohne finanziellen Nutzen und Sachzwänge, erfüllen. Die
Entscheidung über den Vollzug der gesetzlichen Anforderungen im Bereich
Brandschutz liegt beim Bund und/oder den Ländern.
Die Wahrung der öffentlich Sicherheit ist anliegen des Staates, den
Polizeibeamten werden Sie sich ebenso nicht aussuchen können.
Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister muß seinen Tätigkeiten
ordnungsgemäß und sorgfältig nachkommen, ist dem nicht so, ist eine
Beschwerde angemessen.
Beschwerden über Ihren Bezirksschornsteinfegerm. können Sie natürlich
beim Regierungspräsidium einreichen.
Im übrigen verbitte ich mir im formellen Briefwechsel, Drohgebärden mit
dem Hinweis auf folgende Beschimpfungen.
Mit freundlichen Grüßen
Herr .........
stellv. Technischer Innungswart
Antwort von Mir:
Hallo Herr .........,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort,
ich habe nirgendwo in meiner Mail eine "Drohgebärden mit
dem Hinweis auf folgende Beschimpfungen" verfasst!
Nichts liegt mir ferner, lesen Sie sich die Mail nochmals durch,
dann sollten Sie auch zu dem Schluss kommen. Aus meiner Mail geht nur
hervor, dass ich entsetzt über diese mafiösen Verhältnisse bin und
es geht ganz genau aus Ihr hervor, dass ich auf jedwede Ausfälligkeit verzichten werde!
Also nichts für ungut und vielen Dank nochmal.
Somit muss man sich also an das RP wenden, naja
da kann man sich ja seine Chancen was zu erreichen selbst ausrechnen.
Mich würde mal interessieren, wie so die Meinungen in Ihrer
Innung zu diesem Thema aussehen, natürlich sägt man ungern an dem
Ast auf dem man sitzt(auch wenn eigentlich auf diesem Ast niemand sitzen dürfte), aber die grundsätzliche Ungerechtigkeit
dürfte doch Ihnen Allen nicht entgehen?!
Vorallem auch die unübersehbar zunehmende Unzufriedenheit mit
ihren Handwerk.
Ich kann natürlich verstehen, wenn Sie hierauf nicht antworten werden.
mit freundlichen Gruß,
Ich