Autor Thema: Deutsche Schornsteinfeger-Bürokratie Urlaub verdorben  (Gelesen 378 mal)

Datko

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Siehe: http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/rielasingen-worblingen/Schornsteinfeger-Termin-verkuerzt-Familienurlaub;art372457,5304676

Ab 1935 wurden von der nationalsozialistischen Reichsregierung auf Betreiben der Schornsteinfeger deutschlandweit Bezirksschornsteinfeger eingeführt, ein Eldorade für deutsche Behörden, da kann man so richtig zeigen, was deutsche Gründlichkeit ist.

Der damalige Reichskanzler, ohne Schulabschluss und ohne jegliche Berufsausbildung, hätte seine Freude an der deutschen Gründlichkeit.


Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
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TWMueller

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Re: Deutsche Schornsteinfeger-Bürokratie Urlaub verdorben
« Antwort #1 am: Jan 03, 2012, 16:22 »
Vielleicht sollte man dem Landratsamt mal empfehlen, das NEUE SchfHwG zu lesen.
Im Artikel heißt es: "... der zwei Tage vor Weihnachten noch einen Termin für Kaminkehren, Abgaswege-Überprüfung und Immissionsschutz-Messung haben wollte."

Für DIESE Arbeiten hat der Eigentümer nach § 1 (1) SchfHwG EINEN Schornsteinfeger ZU BEAUFTRAGEN. Es ist also keineswegs so, dass der Bezirkskehrer automatisch den Auftrag hätte oder gar von sich aus Termine vorgeben könnte. Auch das im Gesetz vorgeschriebene Verfahren via Zweitbescheid scheint dem Landratsamt nicht geläufig zu sein. (Oder die Schilderung in der Zeitung ist unzutreffend)

Und wenn am Ende des Artikels dann plötzlich von einer "Feuerstättenschau" die Rede ist, wird der Aktionismus der Behörde völlig ad absurdum geführt. Die Feuerstättenschau dient lediglich der Erfassung vorhandener Feuerstätten, um auf dieser Basis einen Feuerstättenbescheid zu erlassen. Sie hat KEINERLEI sicherheitsrelevante Funktion. Ob die FSS somit 10 Tage früher oder später stattfindet, hat für die SICHERHEIT der Feuerungsanlage keinerlei Auswirkung.

Und für Kehrungen und Prüfungen schreibt die KÜO Fristen "... im KALENDERJAHR" vor. Dieses endet nach dem allgemeingültigen Kalender am 31.12. Erst wenn 14 Tage NACH diesem Termin die Arbeiten nicht nachgewiesen wurden, kann die Behörde nach Gesetz tätig werden. Der vereinbarte 10.01. hätte somit klar in dieser Karenzzeit gelegen. Wo hat der Verwaltungsmitarbeiter denn das Problem gesehen?

Es wäre zu hoffen, dass sich die betroffene Familie diese Behördenwillkür nicht gefallen läßt und gerichtlich die Rechtswidrigkeit der Verfügung feststellen läßt.

Leider ist das geschilderte Beispiel erneut ein Beleg für die sinnlose Kumpanei zwischen BEZIRKS-Feger und Verwaltung. Es wäre ja auch systemgefährdend, wenn ein Mitarbeiter mal selbst denken würde und nach dem Sinn der Vorschriften fragen würde. Es bleibt zu hoffen, dass sich immer mehr Bürger gegen dieses SONDER-Recht zur Wehr setzen. Sicherheit ja, aber Protektion und Klüngel nein. Die verfassungswidrige Verknüpfung von Sicherheitsaspekten mit Berufsinteressen muss schnellstmöglich beseitigt werden.
« Letzte Änderung: Jan 03, 2012, 16:29 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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