Mein Kommentar bei der AZ (fast die Seite nicht mehr online ist):
Schornsteinfegerrecht verfassungswidrig ?
In Artikel 70 GG wird festgelegt, dass die Bundeländer für die Gesetzgebung zuständig sind, wenn dem Bund keine ausdrückliche Befugnis zukommt. Für das Schornsteinfeger-Recht (SchFG / SchfHwG / Bundes-KÜO) leitet der Bund seine Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 (1) Nr. 11 GG als "Recht der Wirtschaft" her. Es mag bereits bezweifelt werden, dass ein Kehr-Monopol überhaupt noch "Wirtschaft" ist.
Entscheidender ist jedoch, dass ein Wirtschaftsgesetz keine Grundrechte der Bürger zum Zwecke der "Öffentlichen Sicherheit" beschränken oder Verwaltungsrecht schaffen kann. Weder für die "Betriebssicherheit von Feuerstätten" noch für den "Brandschutz" kommt dem Bund nach Verfassung ein Gesetzgebungsrecht zu. Er darf auch nicht "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" zu Quasi-Behörden ernennen, die Feuerstättenbescheide als Verwaltungsakt erlassen sollen.
Aber selbst wenn dem Bund ein Gesetzgebungsrecht zukäme, so wäre der Bezirks-Kehrer am Erlass eines Verwaltungsakts (FSB) gehindert, da § 20 (1) VwVfG BETEILIGTE wegen Besorgnis der BEFANGENHEIT an einer Mitwirkung hindert.
Kurzum, das ganze Rechtskonstrukt ist in weiten (und tragenden) Teilen verfassungswidrig und NICHTIG (da nicht vom zuständigfen Organ verabschiedet). Die Wirtschaftsinteressen der Feger-Lobby werden von der Politik fahrlässig oder vorsätzlich über Verfassungs- und Verwaltungsrecht gestellt. Es wird Zeit, dieses SONDER-Konstrukt komplett in den Mülleimer der Rechtsgeschichte zu befördern.
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