Autor Thema: Niersteiner ... kämpft gegen Schornsteinfeger-Monopol  (Gelesen 250 mal)

Datko

  • Administrator
  • Full Member
  • *****
  • Beiträge: 150
    • Profil anzeigen
    • kontra-schornsteinfeger.de
Siehe: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/landkreis-mainz-bingen/11564740.htm

Machen Sie mit,
- schreiben Sie bitte einen Kommentar, die Zeitung hat eine Kommentar-Funktion
- schreiben Sie bitte einen Leserbrief, wer sich nicht wehrt, wird abgezockt


Mein Kommentar:

Weitere Informationen zum Abkassiermodell der Schornsteinfeger
im Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt.
Siehe:
http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol
« Letzte Änderung: Jan 16, 2012, 19:43 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

TWMueller

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 230
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Niersteiner ... kämpft gegen Schornsteinfeger-Monopol
« Antwort #1 am: Jan 16, 2012, 21:40 »
Mein Kommentar bei der AZ (fast die Seite nicht mehr online ist):

Zitat von: TWMueller
Schornsteinfegerrecht verfassungswidrig ?

In Artikel 70 GG wird festgelegt, dass die Bundeländer für die Gesetzgebung zuständig sind, wenn dem Bund keine ausdrückliche Befugnis zukommt. Für das Schornsteinfeger-Recht (SchFG / SchfHwG / Bundes-KÜO) leitet der Bund seine Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 (1) Nr. 11 GG als "Recht der Wirtschaft" her. Es mag bereits bezweifelt werden, dass ein Kehr-Monopol überhaupt noch "Wirtschaft" ist.

Entscheidender ist jedoch, dass ein Wirtschaftsgesetz keine Grundrechte der Bürger zum Zwecke der "Öffentlichen Sicherheit" beschränken oder Verwaltungsrecht schaffen kann. Weder für die "Betriebssicherheit von Feuerstätten" noch für den "Brandschutz" kommt dem Bund nach Verfassung ein Gesetzgebungsrecht zu. Er darf auch nicht "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" zu Quasi-Behörden ernennen, die Feuerstättenbescheide als Verwaltungsakt erlassen sollen.

Aber selbst wenn dem Bund ein Gesetzgebungsrecht zukäme, so wäre der Bezirks-Kehrer am Erlass eines Verwaltungsakts (FSB) gehindert, da § 20 (1) VwVfG BETEILIGTE wegen Besorgnis der BEFANGENHEIT an einer Mitwirkung hindert.

Kurzum, das ganze Rechtskonstrukt ist in weiten (und tragenden) Teilen verfassungswidrig und NICHTIG (da nicht vom zuständigfen Organ verabschiedet). Die Wirtschaftsinteressen der Feger-Lobby werden von der Politik fahrlässig oder vorsätzlich über Verfassungs- und Verwaltungsrecht gestellt. Es wird Zeit, dieses SONDER-Konstrukt komplett in den Mülleimer der Rechtsgeschichte zu befördern.

Mehr Infos im Forum: http://sfr-reform.carookee.com
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: (06134) 564620
Mail: post@sfr-reform.de
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.