Mein Kommentar an den Autoren des o.a. Artikels (
b.wientjes@volksfreund.de):
Beim Versuch, den Schornsteinfegern deren sichere und lukrative Existenz und vor allem die gesonderte Altersversorgung zu sichern, haben die Berliner Parlamentarier leider völlig übersehen, dass sie nach Verfassung (Grundgesetz Artikel 70 bis 74) gar nicht zuständig sind für die Regelungsbereiche "Betriebssicherheit von Feuerstätten", "Brandschutz" oder allgemein "Öffentliche Sicherheit". Sie dürfen auch keine neue BEHÖRDE namens "(beauftragter) Bezirksschornsteinfeger" schaffen, der immerhin Feuerstättenbescheide als Verwaltungsakte erlassen soll. Alle verwaltungsrechtlichen Normen wären ausschließlich durch formelle LANDES-Gesetze zu regeln.
Und warum das WIRTSCHAFTS-Ministerium eine KÜO erlassen soll, obwohl der Regelungsbereich "Öffentliche Sicherheit" eigentlich in die Zuständigkeit des INNEN-Ministeriums fällt, kann auch niemand nachvollziehen, der noch an das Märchen glaubt, es ginge hier um die Sicherheit deutscher Heizungen und Kamine. Dass auch für die KÜO (sie dient ja nicht dem Zweck, das "Recht der Wirtschaft" zu regeln) der BUND nach Verfassung NICHT zuständig ist, scheint beim Versuch, die Schornsteinfeger vor der "bösen" EU zu schützen, auch niemanden zu stören.
Das Schlimme an dieser protektionistischen Gesetzgebung ist, dass dem Bürger zwar nach Grundgesetz Grundrechte zugestanden werden, es jedoch für den Bürger KEINE Möglichkeit gibt, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in einem Normenkontrollverfahren vom Verfassungsgericht bewerten zu lassen. Im Prinzip müsste jeder Hauseigentümer Widerspruch und Anfechtungsklage gegen jeden Feuerstättenbescheid einlegen und das Verfahren durch alle Instanzen treiben, um letztendlich doch in Karlsruhe landen zu können. So verhindert man, das geschriebenes Recht auch zu gelebtem Recht wird.
Und jedes Jahr, das beim Gang durch die juristischen Instanzen vergeht, kassieren die ca. 8.000 Bezirks-Pflicht-Kehrer rund 2 Milliarden Euro jährlich von deutschen Hauseigentümern und Mietern. Und bitte jetzt nicht voreilig denken, es würde ja der Sicherheit dienen. Alle anderen Länder der EU, die einen derartigen Unsinn nicht kennen, sind bis heute auch noch nicht abgebrannt. Etwas Kontrolle und eigenverantwortliche Wartung ist sicher notwendig, aber der Umfang der Forderungen nach KÜO ist völlig sachfremd und überzogen.
Deutschland war z.B. bei einer 5-Jahresfirst für die "Feuerstättenschau" sicher und wäre auch bei einem 10-Jahres-Turnus oder sogar beim völligen Wegfall dieser Begehung nicht unsicherer. Dass die 5-Jahresfrist auf ca. 3,5 Jahre verkürzt wurde, hat mit "Sicherheit" auch nicht ansatzweise etwas zu tun. Es gilt lediglich, die Bezirksfeger zu beschäftigen.
Würde man deutsches Verwaltungsrecht auch auf Schornsteinfeger anwenden, jeder Feger müßte sich entscheiden, ob er in BEHÖRDEN-Funktion als Bezirksschornsteinfeger Feuerstättenbescheide erlassen oder als Schornsteinfegermeister HANDWERKLICH und GEWERBLICH tätig werden und kehren will. Nach § 20 (1) VwVfG jedenfalls ist für alle anderen Behörden-Mitarbeiter die Mitwirkung beim Erlass eines Verwaltungsakts untersagt, wenn sie eigene WIRTSCHAFTLICHE Interessen in gleicher Sache haben. Aber Schornsteinfeger-Interessen stehen wohl über dem Gesetz.
Zum rechtlichen Status der Bezirks-Schornsteinfeger siehe auch:
http://www.sfr-reform.de/files/SFR_Status-BSF.pdf