Autor Thema: Kaminkehrer und Sicherheit auf dem Dach  (Gelesen 537 mal)

kunstgarage

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Kaminkehrer und Sicherheit auf dem Dach
« am: Dez 20, 2011, 22:08 »
Wir besitzen seit 7 Jahren ein Haus, das 1965 gebaut wurde.
Das Dach und der Kamin haben sich nie verändert, nur einen neuen Kaminfeger haben wir vor 1 Jahr bekommen.
Dieser wünscht erstmals eine Dachaufliegeleiter um zum Kamin zu kommen.

Es handelt sich um einen Bungalow, dessen Dach auf einer Höhe von ca. 3 m beginnt und eine geschätzte Schräge von 25 Grad hat.
Noch nie hat ein Kaminfeger eine Gefahr im Betreten des Daches gesehen; bis auf den neuen, der gleich mit der BayBO Art. 30 und DIN 18160 kam.

Die Leiter kostet unnötiges Geld und verschandelt den Blick aufs niedrige Dach (beim Zugang kann jeder auf´s Dach sehen (Foto anbei).

kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich meinen Kaminfeger überzeuge auf die Leiter zu verzichten ?

Am liebsten würde ich vorschlagen, ihm vorauszusteigen, ein Seil zu legen und ihn per Seil zu sichern; ich war mal Gebirgsjäger. Glaube aber , er würde es mir übel nehmen.


Entschuldigung aber vielleicht kann mir jemand  bis Weihnachten zurückschreiben , da meine gesetzte Frist am 31.12.11 ausläuft und ich irgendwie reagieren muß.

« Letzte Änderung: Dez 20, 2011, 22:12 von kunstgarage »

TWMueller

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Re: Kaminkehrer und Sicherheit auf dem Dach
« Antwort #1 am: Dez 21, 2011, 12:46 »
Rechtlich müßte man sich mit der Bayerischen Bauordnung etwas näher befassen.
Ab welcher Neigung ist eine besondere Steighilfe erforderlich? Gibt es Ausnahmen?

Praktisch wäre zu überlegen, ob es nicht eine mobile / temporäre Lösung gibt. Also eine "Leiter" die nicht ganzjährig auf dem Dach verbleibt, sondern nur beim Betreten des Dachs angebracht werden kann. Vielleicht einfach mal einen Dachdeckerbetrieb anrufen und um Ideen bitten. Echte Handwerker, die tagtäglich auf Dächern herumklettern und ihr Fach beherrschen, müßten doch eine Variante kennen, die kostengünstig die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, ohne das Erscheinungsbild des Gebäudes zu verschandeln.

Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: (06134) 564620
Mail: post@sfr-reform.de
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

Widerstand

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Re: Kaminkehrer und Sicherheit auf dem Dach
« Antwort #2 am: Dez 21, 2011, 17:35 »
Hallo „Kunstgarage“

Die für Sie notwendigen Informationen sind in DIN 18160, Teil 5 Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten enthalten, speziell in Nr.6.2.2 dieses Machwerkes.
Nachzulesen  unter
http://www.energieberatung-lippe.de/dl/sicherheitseinrichtungen.pdf

Danach  sind auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 20% sind als Verkehrswege Laufstege, Trittflächen oder Einzeltritte nach DIN EN 516, fest installierte Leitern nach DIN EN 12951 oder Dachleitern nach 6.2.4 anzubringen.

Viel Spaß mit dem Ganzjahres-Kostümträger