Das Brisante dabei: Sind die Vorwürfe objektiv gerechtfertigt und eine Veränderung eigentlich notwendig, würden die meisten die Situation dennoch nicht wahrhaben wollen. Schließlich müssten sie sich eingestehen, dass die Situation, in der sie leben, nicht gut ist - eine Hürde, die für die meisten zu groß ist. Denn: Menschen haben das psychologische Bedürfnis zu glauben, dass ihr System effektiv und in seiner Form berechtigt ist, so Kay und Friesen in ihrem Report.
Der o.a. Artikel bei Spiegel Online kann jedem nur nahegelegt werden.
Er unterstreicht das BEDÜRFNIS NACH KONSTANZ und SICHERHEIT, das Menschen in vielen Situationen davon abhält, etwas zu ÄNDERN. Lieber eine bekannte Ungerechtigkeit, als die Unsicherheit einer Neuregelung.
Verstärkt wird dieses Verharren im gegenwärtigen Zustand auch noch durch eine allgemeine Eigenschaft. In der Physik nennt man diese "Trägheit der Masse", in der Psychologie umgangssprachlich "Bequemlichkeit".
Ebenso, wie in der Physik zunächst eine bestimmte Kraft aufgewendet werden muss, um die Haft-Reibung zu überwinden, bedarf es eines bestimmten Schmerz-Niveaus, um Menschen zum Handeln zu bewegen.
Deutlich wird dies z.B. beim Schornsteinfeger-SONDER-Recht. Zwar kann jeder die rechtlichen und systemischen Widersprüche deutlich erkennen, aber der vergleichweise geringe Aufwand, Zeitverlust und die verschmerzbaren Kosten halten die Masse der Bürger davon ab, sich AKTIV gegen diese antiquierte Gesetzgebung aufzulehnen. Erst wenn man schmerzhaft eigene Erfahrungen mit der Engstirnigkeit der Verwaltung oder Justiz gemacht hat, kann die Motivation gegeben sein, hier etwas ändern zu wollen. Die breite Masse leidet lieber still (und im bekannten Trott) vor sich hin. Mögen doch andere die Revolution anführen. Später kann man ja immer noch behaupten, man sei von Anfang an für eine Neuregelung gewesen. Aber ... man hatte zu wenig Zeit ... man sei ja kein Jurist ... Gerichtsverfahren seien viel zu teuer ... man habe leider viel zu wenig gewußt ...
Nun, die Leser dieses Forums können sich zumindest nicht auf mangelde Information berufen.
Also:
WANN WERDEN AUCH SIE AKTIV gegen das bundesdeutsche Schornsteinfeger-SONDER-Recht ?