"... Hitlerregierung im Jahr 1935 die Gewerbeordnung änderte und allen Schornsteinfegern "Kehrbezirke" zuordnete, konnte sie nicht ahnen, dass Weltkriege verloren werden würden, der Kehrbezirk aber in Ewigkeit bleiben dürfen wird. Doch es kam so: Am 13. April 1935 erblickte das Gesetz im Reichsgesetzblatt S. 508 das Licht der Welt, Deutschlands Schornsteinfeger freuen sich seitdem über eine niemals versiegende Geldquelle,"
Siehe: http://www.politplatschquatsch.com/2007/12/gesinnungstest-im-kamin.html