Autor Thema: Schornsteinfeger Kaminkehrer - Lobby im Ministerium sesshaft  (Gelesen 2121 mal)

GR

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    • Schornsteinfeger-Kosten oft nutzlos und teuer; dubioses KÜO-Gebühren-Verzeichnis führt zur Kaminkehrer-Abkassiererei
Wie die Schornsteinfeger/Kaminkehrer - Lobby die Kosten und Monopol-Preise diktiert und warum die Schornsteinfeger-Lobby vor einem deutschen Parlament eine Rede hielt:

br-online.de/bayerisches-fernsehen/geld-und-leben-das-wirtschaftsmagazin/geld-und-leben-wirtschaftsmagazin-markt-kaminkehrerlobby-ID1301300899541.xml

- Link ist nicht mehr erreichbar, Original-Zitat steht weiter unten im Nachtrag -

Wie die obige Sendung vom 28.3.11 im BR zeigte, war die Schornsteinfeger/Kaminkehrer-Lobby z.B. in Form eines Staatssekretärs+Schornsteinfegerinnungsmitglieds+Ehrenschornsteinfegers im Bundeswirtschaftsministerium buchstäblich dort sesshaft. Da wundert es mich nicht, dass die irreal überhöhten "Arbeitswerte" (zu berechnende Arbeitsminuten) im Gebühren-Verzeichnis der KÜO, die dieses Ministerium herausgegeben hat, zu Abkassierer-Stundensätze der Bezirks-Monopol-Kaminkehrer von meist oberhalb von 200 EUR führen. Damit verstößt das KÜO-Gebühren-Verzeichnis eigentlich gegen § 24 Schornsteinfegergesetz, das die Berechnung der Kosten nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit vorschreibt - und nicht nach unseriös überhöhten "Arbeitswerten".
(Der Nettorechnungsbetrag ergibt sich aus den zu berechnenden Arbeitsminuten ("Arbeitswerte") der einzelnen Tätigkeiten lt. Gebühren-Verzeichnis x dem Minutensatz nach § 6 KÜO: 1,01 EUR  [in den meisten Bundesländern] ).

Ich empfinde es als dubios, wenn die Überprüfungs-Kosten bei ein und demselben Gerät lt. KÜO ab 2010 plötzlich um 31 % steigen (siehe obige Sendung).
Man sollte meinen, dass aufrechte Kaminkehrer es eigentlich stören müsste, mit einem dubiosen KÜO-Gebühren-Verzeichnis abrechnen zu müssen, dessen genauer Ursprung bzw. genaue Herkunft auch nach mehreren Anfragen anonym bleibt.
Zumal es bei moderneren Geräten technisch längst überflüssig ist, den Eigentümern und Mietern solche "Überprüfungen" aufzuzwingen
« Letzte Änderung: Feb 15, 2012, 20:29 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

TWMueller

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Re: Schornsteinfeger-Lobby im Ministerium sesshaft
« Antwort #1 am: Sep 12, 2011, 15:25 »
Nun, über die Infiltration in Politik und Verwaltung dürfte sich doch eigentlich niemand mehr wundern. Das ist doch hinlänglich bekannt. Die Pharmaindustrie formuliert die Gesundheitsgesetze mit, die Banken achten darauf, dass die richtigen "Rettungsschirme" aufgespannt werden. Und weil es so lange und so gut lief, werden die Lobby-Gruppen immer dreister. Sie schicken mittlerweile sogar offen ihre Mitarbeiter als "Berater" oder "Praktikanten" in die Ministerien. Und diese sind sogar noch froh, "kostenlose" Hilfskräfte zu erhalten.

Im Bereich des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts wird diese Verquickung von Politik und Wirtschaft besonders deutlich. Wie sonst hätte sich ein derartiger gesetzgeberischer Unsinn so lange halten können? Wen interessiert das Grundgesetz (Zuständigkeiten nach Art. 70 - 74 GG), wenn die klar formulierten Verfassungsbestimmungen doch dem gewünschten Erhalt eines Gruppen-Privilegs im Wege stehen würden? Wen interessieren die Grundrechte der Bürger, wenn deren Beachtung die Sonderstellung der "Bezirksschornsteinfeger" beenden würde? Wen interessiert die Entwicklung der Technik, wenn dann weniger zu "kontrollieren" wäre? Wen interessieren die Vorgaben der EU, wenn man trickreich für 5 Jahre "Übergangszeit" DEUTSCHE Konkurrenz trotzdem ausschließen kann? Wen interessiert ein "freier Markt", wenn man wenigstens den ehemaligen Gebietsmonopolisten per "beauftragten Bezirks-Aufseher" zur Quasi-Behörde umfunktioniert? Dass Handwerker-Rechnungen in diesem Mauschelsystem per VERWALTUNGS-Vollstreckung beigetrieben werden sollen, ist doch nur ein kleines Tröpfchen im Topf der Tränen.

Die Wirtschaft hat Politik, Werwaltung und Justiz doch längst das Heft aus der Hand genommen. Nur die Personen, die im Sinne der Wirtschaft funktionieren, haben eine Chance, auf die vorderen Listenplätze der Parteien zu gelangen oder gar einen herausgehobenen Posten zu besetzen. Erst kommt die Wirtschaft, dann kommt der Staat und am Ende dürfen die Bürger alle vier Jahre ein scheindemokratisches Kreuzchen machen.

Aber es grummelt im Bauch der "freiheitsbrechtigten" Bürger. Doch statt mit der Beseitigung eines Unrechtssystems wie dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht wenigsten mal einen Anfang zu machen und etwas Dampf abzulassen, bemerken die "Leitfiguren" des Staates scheinbar nicht, dass sich in der Bevölkerung ein gefährlicher Druck aufbaut. Ein paar Choasnächte, wie wir diese leider im benachbarten Ausland beobachten mussten, können mehr volkswirtschaftlichen Schaden anrichten, als z.B. das gesamte Feger-Unrecht den Interessengruppen nutzt. Ich möchte in Deutschland nicht erleben, dass sich Bürger mit dem Baseballschläger in der Hand ihr Recht selber nehmen. Ich hoffe immer noch, dass der Rechtsstaat einen lichten Moment hat und dem Feger-Spuk ein juristisches Ende bereitet.

Es wird Zeit, dass die "vera....ten" und ausgeplünderten Bürger endlich LAUT ihren Unmut verkünden. Es wird Zeit, dass die Politik anfängt, auf ihr Wahlvolk zu hören. Es wird Zeit, Lobbies und Abzockern die rote Karte zu zeigen. Es bleibt aber hoffentlich noch Zeit, bis die Bürger die Durchsetzung ihrer Rechte in die eigenen Hände nehmen müssen. Aber, liebe Politiker: Schaut mal auf die Uhr, es ist 5 vor 12.
Thomas W. Müller
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Nachtrag:

Obiger Link ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Offenbar löscht der Bayer. Rundfunk die Texte der Sendungen nach einigen Monaten wieder. Ergänzend zu oben gebrachten Ausführungen zitiere ich deshalb der Vollständigkeit halber die betreffende Stelle der Sendung, dessen Wortlaut mir als Internet-Ausdruck vom 29.3.11 vorliegt (Geld & Leben Wirtschaftsmagazin  "Kaminkehrer: Wie eine Lobby ihre Preise diktiert"):


"Ende 2008 wurde das Schornsteinfegergesetz verabschiedet. Verantwortlich das Bundeswirtschaftsministerium. Bei den Verhandlungen dazu im Bundesrat hielt der damalige Staatssekretär Hartmut Schauerte glühende Reden für das Klientel der Schornsteinfeger. Zitat aus dem Protokoll: 'Ich empfehle dringend, den Gesetzentwurf zu beschließen, um im Interesse der 20.000 Beschäftigten Rechtssicherheit zu schaffen, und bitte um Zustimmung'.
Im Gesetz verankert: das Ministerium kann die Gebührensätze mit einer bundesweiten Kehr und Überprüfungsordnung bestimmen. Die Verordnung selbst kam dann ein halbes Jahr später im Juni 2009. Nach Analyse der Akten eher ein Schornsteinfeger-Hilfsprogramm statt eine Vorlage für mehr Wettbewerb.

Dafür verantwortlich Karl Theodor zu Guttenberg als Wirtschaftsminister. Der kungelte damals auf verschiedenen Veranstaltungen mit der Zunft und schaffte es auch mit Zylinder auf das Titelblatt der Branchenzeitschrift. Sein Staatssekretär Hartmut Schauerte, der schon für das Gesetz warb, ließ sich während der Ausarbeitung der Gebührenerhöhung zum Ehrenschornsteinfeger ernennen und wird auch auf der Personalliste einer Schornsteinfeger-Innung geführt."


Damit läßt sich wohl erklären, wie denn das zweifelhafte "KÜO-Gebührenverzeichnis" entstanden ist, das die Höhe der Schornsteinfegerkosten bis 2012 vorschreibt, sowie auch der teilweise Fortbestand vom Schornsteinfegermonopol ab 2013 (z.B. "Feuerstättenschau" mit dessen erheblich verkürzten Intervallen von 6 auf 3 1/2 Jahren) und die technisch überholten und überflüssigen Vorschriften für die nutzlosen "Überprüfungsarbeiten" bei moderner Heiztechnik,  die eigentlich wegen der technischen Weiterentwicklung in die Mottenkiste gepackt werden müssten.
Diese Vorschriften wurden aber zugunsten der Schornsteinfeger künstlich aufrechterhalten und die Schornsteinfegerkosten sind in einigen Bereichen (zumindest bis 2012) weiter angestiegen.

Mehr über die Mogelpackung "KÜO-Gebührenverzeichnis" und die Schornsteinfegerkosten findet man anhand eines konkreten Beispiels z.B. auch unter
www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/schornsteinfegergebuehren-ausbeutung/schornsteinfegergebuehren/
 
 
« Letzte Änderung: Mai 11, 2012, 09:32 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

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Einige weitere Notitzen zum Lobby-Sumpf der Schornsteinfeger:

   Nun war (und ist) obiger Staatssekretär, der in einem deutschen Parlament für die einschlägigen gesetzl. Vorschriften geworben hatte (!), nicht nur "Ehrenschornsteinfeger", sondern auch Mitglied einer Schornsteinfeger-Innung. Lt. Wikipedia schließen sich selbständige Handwerker der gleichen oder ähnlicher Handwerke in einer Innung zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Otto-Normalkaminkehrerzahler können da also nicht beitreten, sondern man muß da schon eine engere Verbindung zu diesem Beruf nachweisen können. 
Ich dachte immer, der obige Ehrenschornsteinfeger-Lobbyist wäre eher eine Eintagsfliege. Bis ich den älteren Artikel von Dr. Dr. Poller  fand ( www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=126 ). Demnach pflegte bereits der Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg aus dem Jahr 2000, Dr. Döring seit vielen Jahren "eine innige Zusammenarbeit" mit den Schornsteinfegern und es war ohnehin "längst fällig", daß dieser zum Ehrenschornsteinfeger ernannt wurde (vgl. z.B. auch http://typo.schornsteinfegermonopol.de/index.php?id=63 ).
Das hat offenbar schon seit längerer Zeit System. Mit "Ehrenschornsteinfeger" umschreibe ich nachfolgend dieses System. Es mag auch Ehrenschornsteinfeger geben, die diesen Titel zurecht tragen, d.h. die sich wirklich redlich diesen Titel verdient haben. Diese meine ich hier ausdrücklich nicht.

Schornsteinfeger-Interessen im Gesetz festgelegt

   Daß hier Lobbyisten ihre eigenen Gesetze und Verordnungen offenbar gleich selbst machten, ergibt sich auch aus dem offiziellen Begleittext vom "Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens" (Dokumentation Nr. 582 www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=315996.html - oder dortige Suchfunktion mit "Dokumentation Nr. 582" benutzen) Einführung S. 5: "Das neue Recht stellt einen Kompromiss dar zwischen den Forderungen der Europäischen Kommission auf der einen und den Interessen des Schornsteinfegerhandwerks auf der anderen Seite" (kursiv von mir). Da ist also bereits in den Gesetzesunterlagen festgelegt, daß dieses Gesetz den Interessen eines Berufsstandes dienen soll. Das ist wenigstens mal ehrlich. Vom Interesse des Gemeinwesens, daß Sicherheitsnormen für die verschiedenen Feuerstätten ausschließlich auf objektiven und technischen Analysen beruhen sollten (und eben nicht auf den Interessen des Schornsteinfegerhandwerks) ist dort überhaupt nicht die Rede, obwohl das eigentlich zu den Grundaufgaben eines Gesetzgebers dazugehört. Neuzeitliche Heizungen werden dort im Grundsatz immer noch mit Holz- und Kohleöfen aus dem letzten Jahrhundert gleichgesetzt, die technische Entwicklung in der Heizungs-, Regelungs- und Überwachungstechnik bei Öl- und Gasheizungen wird weitgehend ignoriert.

Die Teil-Liberalisierung aufgrund des Drucks der EU wäre eine Chance gewesen, gleichzeitig das Schornsteinfegerwesen an die tatsächlichen technischen Gegebenheiten anzupassen. Aber es geht hier vorrangig um die Interessen der Schornsteinfeger: "Mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen mindert sich laufend auch das Volumen ihrer Arbeit ...... Dazu gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt ....." (Minister Urlich Junghanns, CDU Brandenburg, Bundesrat.de ......Plenarprotokoll 858, S. 234 v. 15.5.2009).
Zum Vergleich: In Frankreich, Großbritannien oder Holland gibt es pro 1 Mio. Einwohner 3 Kaminkehrer, in Deutschland jedoch 97.

Wer legt eigentlich den Parlamentariern jene Bestimmungen zum Durchwinken vor, die vorschreiben, welche der Feuerstätten und Anlagen zu "überprüfen" sind? Natürlich das Ehrenschornsteinfeger-Ministerium selbst: "Welche Anlagen zu kehren bzw. zu überprüfen sind und in welchen Intervallen dies zu erfolgen hat, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie festgelegt" (BMWi Dokumentation Nr. 582, Einführung S. 5).  Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist nirgends festgeschrieben, daß diese Vorschriften nach einer sachlichen, neutralen, unabhängigen und objektiven technischen Analyse ermittelt werden müssen.

Technische Entwicklung macht Schornsteinfeger überflüssig

   Wie obiger Minister richtig festgestellt hat, mindert sich mit der forcierten Modernisierung der Feuerungsanlagen laufend das Arbeitsvolumen der Schornsteinfeger. Sensoren, Sonden, elektronische Abgasüberwachung etc. stellen bei neuzeitlichen Heizungen die optimale Zufuhr von Brennstoff und Verbrennungsluft sicher, die permanent eine optimale, energieeffiziente und möglichst saubere Verbrennung gewährleisten, ansonsten erfolgt die automatische Sicherheitsabschaltung. Dem Fortschritt in der Heizungs-, Regelungs- und Überwachungstechnik ist z.B. Südtirol gefolgt und hat bei Heizungen unterhalb einer Leistung von 35 KW die Kontrollpflicht durch Kaminkehrer abgeschafft, vgl.  www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Lokal/Kleine-Heizanlagen-Landesregierung-schafft-periodische-Kaminkehrer-Kontrollen-ab
(Zum Vergleich: Die Spitzenleistung z.B. eines Gas-Brennwertgerätes für ein Einfamilienhaus beträgt etwa 25 KW).

Und was macht das System unserer "Ehrenschornsteinfeger"? Nur um ein Beispiel zu nennen: Nachdem vorher Öl- und Gasheizungen ab 11 KW regelmäßig "überprüft" werden mußten, ist ab 2010 dies bereits ab 4 KW Pflicht (lt. Info-Schreiben Schornsteinfeger-Innung Mittelfranken). Die Messgrenze wurde also ohne Rücksicht auf den technischen Stand und Baujahr gesenkt.

Für oft sinnlose und nutzlose "Überprüfungsarbeiten" zu Lasten der Allgemeinheit (Mieter und Eigentümer) fahren die rund 8.000 Bezirks-Monopol-Kaminkehrer , die sich auch als "Umweltexperten" bezeichnen, mit ihren luftverpestenden Fahrzeugen in ihren Bezirken herum, dazu kommt noch die fast gleich hohe Anzahl von Fahrzeugen der Gesellen.

Nach den Angaben eines "Feger-Info's", Ausgabe 2010, will man baldmöglichst auch bei den Holz-Pellet-Zentralheizungen mehr abkassieren, hinsichtlich der zweijährigen Staub- und CO-Messung. Bloß gibt es da (lt. Info) noch kein geeignetes Messverfahren für Kaminkehrer. Nach diesem wird offenbar noch geforscht. Macht ja nix, das zahlt in einer "Ehrenschornsteinfeger"-Republik sowieso bloß der Steuerzahler, - wer sonst?

Verfassungsrechtlich fraglich

   Der Hauptzweck des Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetzes ist dort mit "Betriebssicherheit von Feuerstätten" und "Brandschutz" umschrieben. Das "Ehrenschornsteinfeger"-Bundesministerium (BMWi) ordnet diese Sicherheitsaspekte aber dem Bereich der Wirtschaft zu. Die Paragrafen 70 ff. Grundgesetz geben den (Bundes)Ländern grundsätzlich das Recht der Gesetzgebung, soweit im GG keine Ausnahmen bestimmt sind oder bei der konkurrierenden Gesetzgebung (§ 74) der Bund die Gesetzgebung an sich zieht, z.B. nach § 72/2 GG. Das hat er auch beim Schornsteinfeger-Recht getan und das dem Bereich der Wirtschaft (§74/1 Nr. 11 GG) zugeordnet, obwohl Betriebssicherheit und Brandschutz nach der Meinung von Kritikern nicht zur Wirtschaft, sondern zu jenen Bereichen dazugehört, bei denen ausschließlich die 16 Bundesländer Gesetzgebungsbefugnis haben. Den Ländern wird lediglich erlaubt, zusätzliche Anlagen der Kehr- und Überprüfungspflicht zu unterziehen und zusätzliche Zwangsberatungen sowie abweichende Gebühren zu bestimmen.

Faktisch geht es aber hier (wegen der technischen Innovationen der letzten Jahrzehnte) nach meiner Einschätzung nicht mehr überwiegend um Betriebs- und Brandsicherheit, sondern um die Erhaltung, Sicherung und Bereicherung eines Berufsstandes, der den Status von selbständigen Unternehmern hat. Und für diesen Hauptzweck ist die Einordnung in den Bereich Wirtschaft durchaus logisch. Der Bereich der Wirtschaft gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung nach § 74/1 Nr. 11 GG. Nach Art. 72/2 GG kann der Bund im Bereich Wirtschaft aber nur dann die Gesetzgebungszuständigkeit an sich ziehen, wenn im jeweiligen Fall ein gesamtstaatliches Interesse besteht. An diesem gesamtstaatlichen Interesse hat aber das Bundesverfassungsgericht seine Zweifel geäussert: 

Gegen die kommende Teil-Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens , das die "Ehren-Schornsteinfeger"-Republik trotz Vorgaben der EU lange hinausgezögert hatte und die EU deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten mußte, hatten einige Kaminkehrer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichtes ging es auch auf die fragliche rechtliche Zuständigkeit des Bundes ein: "Die Kammer hat allerdings Zweifel, ob das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf der Grundlage des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 GG als Bundesgesetz ergehen konnte" ( http://verfassungsblog.de/karlsruhe-scheut-keinen-kaminkehrer/ )
Obwohl die Zuständigkeitsfrage gar nicht das Thema der (abgelehnten) Verfassungsbeschwerde war, wurden vom BVerfG Zweifel an der verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsbefugnis des Bundes geäußert.

Warum hält der Bund trotzdem eisern an der (zentralen) Bundeszuständigkeit fest? Vielleicht läßt sich diese Frage mit einer "kniffligen Quiz-Frage" klären: Wenn man für ein (Bundes)Ministerium (nur) einen "Ehren-Schornsteinfeger" bräuchte, wie viele "Ehren-Schornsteinfeger" bräuchte man dann für die jeweiligen 16 Landes-Ministerien der 16 Bundesländer?

Ob und inwieweit das Schornsteinfeger-Recht ab 2013 in der praktischen Auswirkung (!) tatsächlich dem EU-Recht entsprechen wird, muss sich erst noch zeigen und wird evtl. auch die EU-Gerichte beschäftigen.

(Fortsetzung folgt)
« Letzte Änderung: Apr 25, 2012, 23:05 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

TWMueller

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... Nach Art. 72/2 GG kann der Bund im Bereich Wirtschaft aber nur dann die Gesetzgebungszuständigkeit an sich ziehen, wenn im jeweiligen Fall ein gesamtstaatliches Interesse besteht. An diesem gesamtstaatlichen Interesse hat aber das Bundesverfassungsgericht seine Zweifel geäussert: 

Der Beschluss des BVerfG hat das Aktenzeichen "1BvR2918/09".

Es dürfte zudem doch sehr anzuzweifeln sein, ob das Schornsteinfegerwesen überhaupt in das "Recht der Wirtschaft" eingeordnet werden kann. "WIRTSCHAFT" setzt das Zusammentreffen von ANGEBOT und NACHFRAGE auf einem MARKT voraus. Reine PFLICHT-AUFGABEN entziehen sich jedoch jeglicher VERTRAGS-FREIHEIT.

Und im Rahmen eines Gesetzes, das angeblich das "Recht der Wirtschaft" regeln soll, können Bürger nicht zu Kontrollen und Duldungen verpflichtet werden. Und eine Beschränkung des Grundrechts auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" fällt OFFENSICHTLICH auch nicht unter das "Recht der Wirtschaft".

Besonders deutlich werden die rechtlichen Widersprüche auch bei dem NEU geschaffenen Instrument des FEUERSTÄTTENBESCHEIDS. Dieser soll ein VERWALTUNGSAKT sein. Der "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" ist somit zumindest beim Erlass eines FSB BEHÖRDE. Eine BEHÖRDEN-Funktion kann jedoch unter keinem Gesichtspunkt unter ein "Recht der Wirtschaft" fallen.

Aber selbst wenn der BUND befugt wäre, eine behördengleiche Funktion eines "beauftragten Bezirksschornsteinfegers" zu schaffen, dessen Aufgaben würden eindeutig dem bestehenden Verwaltungsverfahrensrecht widersprechen.
Nach § 20 (1) VwVfG ist ein BETROFFENER an der MITWIRKUNG beim Erlass eines Verwaltungsakts gehindert. Als BETROFFENER gilt auch, wer EIGENE WIRTSCHAFTLICHE INTERESSEN hat. Nun, der Bezirksschornsteinfeger soll also erst als BEHÖRDE einen Verwaltungsakt (FSB) erlassen, an dessen Abarbeitung er in der Folge als HANDWERKER auf eigene Rchnung verdienen will. Nicht nur ich dürfte dies BEFANGENHEIT nennen.

Dieses STRUKTURELLE Problem wäre nur zu lösen, wenn der "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" REINE BEHÖRDE würde und somit nicht mehr als Handwerker tätig werden dürfte, oder die Verwaltungsaufgaben müssen einer ORDENTLICHEN BEHÖRDE übertragen werden (Art. 33 (4) GG: "Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen."). Beides zusammen jedenfalls geht nicht. Entweder BEHÖRDE oder HANDWERKER.

Ist jedoch die Doppelfunktion der Schornsteinfeger in festen Bezirken nicht haltbar, ist das gesamte BERUFS-Recht überflüssig. Wenn überhaupt wird ein "Feuerstätten-Sicherheitsgesetz" benötigt. Aber derartige Bestimmungen sind (ähnlich dem Baurecht) auf LANDES-Ebene mit PARLAMENTS-Gesetzen zu erlassen. Und eine Notwendigkeit, Sicherheitsaspekte mit bestimmten Berufsinteressen zu koppeln, dürfte es bei einer NEUEN Gesetzgebung wohl kaum geben.
« Letzte Änderung: Dez 26, 2011, 17:14 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Ich danke für den Nachtrag des BVerfG-Aktenzeichens.


Fortsetzung zum "Glücksbringer"-Lobby-Sumpf:

Schornsteinfeger bringen kein Glück, sondern zweifelhafte Rechnungen:

Unser obiger Minister sagte, daß sozusagen die "Ehren-Schornsteinfeger"-Republik dafür Sorge zu tragen habe, daß "die neue Gebührenordnung nicht zu massiven Einkommensverlusten führt ...". Das ist sicherlich nicht eingetreten. Bei meinem Gas-Brennwertgerät jedenfalls haben sich die Gebühren durch die neue Gebührenordnung um 31 % erhöht. Wie diese neue Gebührenordnung, die bis Ende 2012 gültig ist, zustande kam, ist eine "Ehren-Schornsteinfeger"-Mystik für sich:
Lt. VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) war da erst ein "Arbeitswertgutachten" von Kaminkehrern, das offenbar von einem "REFA"-Etikettenschwindel begleitet wurde und 1994/95 durch eine Unternehmensberatungs-GmbH bestätigt wurde ( www.sebastian-czaja.de/downloads/vdgnteil1.pdf  S. 21). Wie eine eher kaufmännisch ausgerichtete Unternehmensberatung handwerkliche Leistungen bewerten will, weiss ich nicht. Wahrscheinlich wurden wiederum die Auskünfte nur von Kaminkehrern eingeholt. Das Ganze nannte sich dann wiederum "Gutachten".
Lt. einem Schreiben vom "Ehrenschornsteinfeger"-Ministerium (BMWi) nennt sich das diesmal "Studie", die "von einer Projektgruppe der Bundesländer begleitet wurde".
Lt. BMWi-Dokumentation Nr. 582 jedenfalls war da zunächst eine bundeseinheitliche Arbeitszeit"studie", die in einer Muster-KÜO endete, welche in 2006 abschließend von einem Bund-Länder-Ausschuss "Schornsteinfegerwesen" beschlossen wurde (S. 101). Auf S. 80 ist dort auch von einer "technischen Anhörung" die Rede.
Das ist dann ein Ergebnis von über 10 Jahren andauernden "Studien/Gutachten" , was dann bei Gas-Brennwertgeräten eine plötzliche und okkulte Preiserhöhung von 31 % ergibt.

Lt. Lexikon ist eine "Studie" ein Entwurf oder eine wissenschaftliche Arbeit. Letzteres ist es dann sicherlich nicht, denn ein Grundsatz der Wissenschaft, eine wissenschaftliche Arbeit zu veröffentlichen und auf Nachfrage öffentlich bereitzustellen, ist hier bei dieser Mystik nicht gegeben, jedenfalls nach meinen bisherigen Erfahrungen. Somit ist diese Gebührenordnung nur ein Entwurf, der zu einem Muster-KÜO-Entwurf mutierte, welcher dann wohl vom "Ehrenschornsteinfeger"-Ausschuss "beschlossen" wurde. Die sogenannten Arbeitswerte im KÜO-Gebührenverzeichnis sind Arbeitszeitwerte. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist nirgends vorgeschrieben, daß die Arbeitszeitwerte sachlich, unabhängig, objektiv und neutral ermittelt werden müssen.

Die allermeisten Arbeitszeitwerte pro einzelner Tätigkeit geben nicht die tatsächliche Arbeitszeit wieder, sondern oft ein Mehrfaches davon! Das ist meines Erachtens ein staatlich diktierter, werktäglich und massenhaft angewandter Betrug unter grober Missachtung des § 24 Schornsteinfegergesetzes, in dem die Gebührensätze sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu bemessen haben. Selbstverständlich hätten sich dabei auch die im KÜO-Gebührenverzeichnis genannten Arbeitszeit-Pauschal-Werte nach der geleisteten Arbeitszeit zu orientieren!
So aber sind Stundenverdienste im Bereich von 200 bis 300 EUR (ohne Fahrtpauschale) keine Seltenheit. Zum Vergleich: Der durchschnittlich berechnete Stundensatz von anderen Handwerksmeistern dürfte bei etwa 50 EUR liegen.

Nach § 6 KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) beträgt der Minuten-Vergütungssatz pro Arbeitszeitwert (in den meisten Bundesländern) 1,01 EUR, was eigentlich einen höchstmöglichen Stundenverdienst von rund 60 EUR netto bzw. 72 EUR brutto (ohne Fahrtpauschale) ergibt. Offenbar dient dieser Paragraf nur zur Irreführung der Parlamentarier und der Bevölkerung, denn wegen der skandalös überhöhten Arbeitszeitwerte pro einzelner Tätigkeit (aufgrund der Mystik-"Studien") beträgt der tatsächliche Stundenverdienst ein Mehrfaches! Auch hier lassen also die "Ehrenschornsteinf€ger" wieder recht herzlich grüssen.

Nähere Begründungen anhand von Einzelbeispielen findet man über den Link "kontra-Schornsteinfeger ......Schornsteinfegergebühren" , zur Abkassiererei bei den Lüftungsanlagen siehe www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/themen-von-gerd-aus-strausberg/betrugerische-schimmelphantasien-der-schornsteinfeger : "Einnahmen durch Lüftungsanlagenkontrolle in Plattenbauten".

Schornsteinfeger-Recht mit beschränkter Haftung

   Ich habe (nur) einige bereits bekannte Auswirkungen vom Lobby-Sumpf zusammengestellt. Damit dieser in dieser Konsequenz und Nachhaltigkeit überhaupt erst möglich ist, muß meines Erachtens hinter hinter den Kulissen schon ziemlich intensiv und fast permanent ein Gekungel und Gemauschel stattgefunden haben und stattfinden, damit sowas überhaupt erst möglich wird. Es müßte dazu auch eine größere Anzahl von Personen notwendig sein, von Einzelverfehlungen zu reden wäre wohl irreal; das hat offenbar System.

Da wundert es dann nicht, daß z.B. das "Ehrenschornsteinfeger"-Ministerium für deren oben zitierte Dokumentation Nr. 582, also für die eigene Veröffentlichung keine Haftung übernimmt: "Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgedruckten Rechtsvorschriften wird keine Haftung übernommen" (S. 4). Sogar der Kaminkehrer muß für seine Arbeit und den ausgestellten Messprotokollen und Bescheiden persönlich haften. Das BMWi als Verursacher nicht.

Dieses "Ehrenschornsteinfeger"-System kann meines Erachtens auch nur dann dauernd funktionieren, wenn es aktiv und passiv von der Masse der einzelnen Schornsteinfeger gestützt wird (mit Ausnahme jener, die sich tatsächlich dagegen wehren). Der Hinweis der Schornsteinfeger, daß man ja nichts dafür könne und der Gesetzgeber an den ausufernden Vorschriften und Gebühren schuld sei, ist deshalb an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.

Einschränkung des Grundrechts nach Art. 13 nicht mehr zulässig

Solche Leute muß man in seine Wohnung hereinlassen, denn der verfassungsmäßige Schutz der Wohnung ist hier seit der Nazi-Zeit ausgehebelt.
Im Gespräch ist auch eine Art "Häuser-Stasi", die mit genau solchen Leuten in Zukunft die Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung in den Häusern auskundschaften soll.
Wenn man sich weigert, darf der Kaminkehrer ein Polizei-Rollkommando losschicken und den Einlass mit Gewalt erzwingen, um auch bei Gas- oder jenen Öl-Heizungen, die keinen Ruß verursachen und dem neuzeitlichen Stand der Regelungs- und Überwachungstechnik entsprechen, abkassieren zu können.
Zumindest bei letzteren sind diese Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) unzulässig, da hier nicht mehr von Brandschutz, öffentlicher Sicherheit und der Verhütung dringender Gefahren gesprochen werden kann.




« Letzte Änderung: Mai 07, 2012, 17:36 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

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Zu den "Arbeitswerten", nach denen laut KÜO abzurechnen ist, bleibt im Grunde nur EINE FRAGE: Welcher gesetzgeberische Zweck soll mit diesem System erreicht werden?

Um einem denkbaren wirtschaftlichen Missbrauch einer monopolartigen Berufsgruppe vorzubeugen, hätte es völlig ausgereicht, einen MAXIMALEN Stundensatz (ggf. getrennt nach Regionen) vorzuschreiben.

Ein System mit "Arbeitswerten" ist nur dann notwendig und sinnvoll, wenn Kosten gleichmäßiger auf alle Betroffenen verteilt werden sollen. Der kalkulierte Arbeitswert müsste dann einen Mittelwert zwischen "wenig" und "viel" Arbeit im Einzelfall darstellen. Diejenigen, bei denen "wenig" Arbeit anfällt, würden dann diejenigen unterstützen, bei denen "viel" Arbeit anfällt. Im Schnitt dürfte der Leistungserbringer (Schornsteinfeger) jedoch nicht besser dastehen.

In Wirklichkeit hat das Arbeitswertsystem weder einen nachvollziehbaren Sinn, noch schützt es die Verbraucher. In Wahrheit ist es lediglich eine Verschleierung der überhöhten Kosten, da bei einer nachvollziehbaren Abrechnung nach TATSÄCHLICHER Arbeitszeit im Einzelfall jeder Bürger die überhöhten Rechnungsbeträge sofort erkennen würde. Der Aufschrei in der Bevölkerung wäre gross, wenn in der Feger-Rechnung plötzlich ein Stundenlohn auftauchen würde, der gegenüber normalen Handwerkerleistungen ein Vielfaches überhöht ist.

Aber jeder Bürger kann ja den ungefähren Stundenlohn seines Fegers leicht selbst ausrechnen:
- Wann ist der Feger gekommen?
- Wann ist er gegangen?
- Welche Arbeitszeit ergibt sich hieraus?
- Wie hoch ist der Netto-Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)?
- Rechnungsbetrag durch Arbeitsstunden teilen = Stundenlohn
- Und jetzt "Hoppla" - Ungläubiges Erstaunen - Nachrechnen - Alles richtig ?

Ja, so manchem fleißigen Arbeitnehmer oder Selbständigen dürfte es die Tränen in die Augen treiben, wenn er oder sie erkennt, dass man den falschen Beruf gewählt hat. Warum hat man vielleicht jahrelang studiert, wenn man als gesetzlich besonders geschützter Schornsteinfeger doch besser dastehen würde?
Aber jetzt nicht gleich zum Arbeitsamt rennen und eine Umschulung beantragen - Die Zeiten der protektionierten Bezirks-Monopolisten mit Abkassiererlaubnis neigen sich dem Ende zu.
« Letzte Änderung: Dez 27, 2011, 19:09 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Die Zeiten der protektionierten Bezirks-Monopolisten mit Abkassiererlaubnis neigen sich dem Ende zu.

Abwarten. Das stimmt leider nur zum Teil, Bezirksmonopolkaminkehrer werden auch ab 2013 Teil-Monopole haben. Die Bezirke bleiben erhalten. Vor allem bleibt der Nachfragezwang  aufgrund der (zum Teil erweiterten) nutzlosen "Überprüfungs"vorschriften des "Ehrenschornsteinfeger"Systems auch ab 2013 erhalten.
« Letzte Änderung: Jan 15, 2012, 17:28 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

TWMueller

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Nun, die rechtlichen Widersprüche bei der Konstruktion des "beauftragten Bezirksschornsteinfegers" mit Feuerstättenbescheid als Verwaltungsakt sind derart offensichtlich und nicht auflösbar, dass ich fest damit rechne, dass 2012 entsprechende Urteile ergehen werden (Verfahren sind anhängig).

Man erkennt die rechtliche Zwickmühle an einer simplen Frage:

Soll der "Beauftragte Bezirksschornsteinfeger" beim Erlass des Feuerstättenbescheids BEHÖRDE sein?

Wenn JA:
Der BUND kann auf Landesebene KEINE Behörden installieren. Als "Bundes-Behörde" können die Schornsteinfeger jedoch beim besten Willen nicht angesehen werden.
Als BEHÖRDE wäre der Schornsteinfeger an jeder Mitwirkung beim Erlass eines Verwaltungsakts gehindert, wenn er eigene wirtschaftliche Interessen in der Sache hat (§ 20 (1) VwVfG).

Wenn NEIN:
Der "Feuerstättenbescheid" wäre rechtlich nur als zivil-rechtliches GUTACHTEN zu betrachten. Es gäbe keinen VERWALTUNGSRECHTLICHEN WIDERSPRUCH und KEINE VOLLZIEHUNG. Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf einen FSB wären zivilrechtlich vor dem AMTSGERICHT zu führen.

Jeder Richter, dem die o.a. Frage vorgelegt wird, kann sich im Prinzip für JA oder NEIN entscheiden. Im Ergebnis wird in beiden Fällen ein Teil des Konstrukts nach SchfHwG RECHTSWIDRIG.
Kurzum: Der Schornsteinfeger kann eben nur EINES sein:
HANDWERKER oder BEHÖRE.

Das SONDER-Recht für BEZIRKS-Schornsteinfeger wird NICHT zu halten sein. Es ist nur eine Frage der Zeit, wie schnell die Justiz arbeitet. Aber das Ende der protektionistischen Ausnahmestellung der Gebiets-Monopolisten ist absehbar. Persönlich rechne ich damit, dass das Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz die angepeilte "Marktöffnung" 2013 nicht in der jetzigen Konstruktion erleben wird.

Aber jeder Hauseigentümer, der Empfänger eines Feuerstättenbescheids ist, kann am Niedergang dieses SONDER-Rechts mithelfen. Jeder WIDERSPRUCH, jede ANFECHTUNGSKLAGE in jedem der 16 Bundesländer hilft mit, die Justiz zu zwingen, eine Entscheidung zu treffen: Entweder BEHÖRDE oder HANDWERKER.
Thomas W. Müller
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Das SONDER-Recht für BEZIRKS-Schornsteinfeger wird NICHT zu halten sein.

Das kann ich nur hoffen.

In Frankreich, Großbritannien, Holland etc. gibt es pro 1 Mio. Einwohner 3 Kaminkehrer, in Deutschland jedoch 97 Kaminkehrer.

Mir jedenfalls geht es primär darum (siehe oben und in der Signatur), daß diese staatlich diktierte Abkassiererei zu Lasten der Allgemeinheit (Mieter und Eigentümer) hinsichtlich sinnloser und nutzloser "Überprüfungsarbeiten" verschwindet; egal ob bei Wahl-Freiheit in Zukunft vom Bezirks-Schornsteinfeger oder "freien" Schornsteinfeger ausgeführt, egal ob mit "SONDER-Recht" oder ohne "SONDER-Recht", egal ob sie mit separater Behörde und Handwerkern oder den Zwittern der Behörden-Handwerker ausgeführt werden sollen.

Der Nachfragezwang nach diesen "Leistungen" müßte eben meiner Meinung nach verschwinden. Wenn man später nach erfolgten, jetzt wünschenswerten Urteilen diesen Zwang nicht auf Bundes-Recht, sondern in irgendeiner Form dann auf Landesrecht hat, dann ist nichts erreicht.

Ich jedenfalls will versuchen, den Blick möglichst zielführend für das aus meiner Sicht Wesentliche nicht zu verlieren und möglichst den Ursachen auf den Grund zu gehen und diese auch benennen, egal wie diese vorgelagerten rechtlichen Verfahren ausgehen werden, die lediglich nur ein kurzfristiger Rückschlag für das "Ehren-Schornsteinfeger"-System sein können, denn die Lobby löst sich dann sozusagen nicht einfach in Luft auf.
« Letzte Änderung: Apr 25, 2012, 23:15 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

TWMueller

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Der Nachfragezwang nach diesen "Leistungen" müßte eben meiner Meinung nach verschwinden. Wenn man später nach erfolgten, jetzt wünschenswerten Urteilen diesen Zwang nicht auf Bundes-Recht, sondern in irgendeiner Form dann auf Landesrecht hat, dann ist nichts erreicht.

Nun, da sich die Feger ja notfalls mit Zwangsmassnahmen auf "gültiges Recht" berufen, um ihre "Dienstleistungen" erbringen zu können, muss eben dieses "Recht" zunächst gekippt werden. Aus welchem genauen Grund das bisherige "Recht" als verfassungswidrig oder NICHTIG erklärt wird, ist hierbei sogar zweitrangig.

Wenn sich dann in der Folge eine Notwendigkeit zu einer NEUREGELUNG auf Länderebene ergibt, wird diese automatisch mit einer Trennung von Sicherheitsgesetzen und berufsrechtlichen Regelungen einher gehen. Auf Länderebene werden dann "Feuerstätten-Sicherheits-Gesetze" zu verabschieden sein. Bei einem halbwegs ordentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wird eine OBJEKTIVE und SACHLICHE RISIKO-ANALYSE notwendig sein. Der Blick der Parteien wird zwangsläufig darauf gerichtet, welche GEFAHREN denn überhaupt durch gesetzgeberische Maßnahmen bekämpft werden müssen. Kurzum, man kann davon ausgehen, dass bei einer kompletten Trennung von Feuerstätten-Sicherheit von bestimmten Berufsinteressen eine deutlich entschlackte Regelung gefunden wird. Und ist dieser Lebensbereich zudem erst mal etwas der Lobbyarbeit der Schornsteinfeger entzogen, wird es hoffrentlich auch wieder möglich sein, überzogene Anforderungen vor Gericht SACHGERECHT prüfen zu lassen.

Eines ist ja deutlich geworden: Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist nicht zeitgemäß reformierbar. Hierfür sind die Lobby-Einflüsse viel zu stark. Das überalterte Rechtssystem, das Sicherheitsaspekte mit Berufsinteressen koppelt, muss vielmehr KOMPLETT zerschlagen werden. Erst wenn der Altbau abgerissen wurde, kann man auf dem frei gewordenen Grundstück ein NEUES GEBÄUDE planen und errichten.
« Letzte Änderung: Dez 30, 2011, 19:10 von TWMueller »
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