Steffen-schaaf.de : Schornsteinfeger
Der Schornsteinfeger stellt kein Produkt her, repariert nichts und unterliegt keiner Produkthaftung; obwohl er öffentliche Aufgaben erfüllt, gilt er offiziell als Handwerker und unterliegt deshalb keiner Schweigepflicht und ist nicht vereidigt. Er ist der Aufsicht und der Ordnungsstrafgewalt* einer Behörde unterstellt.
Er darf, wenn er möchte, laut Schornsteinfegergesetz (SchfG) JEDEN Raum ohne richterliche Durchsuchungsanordnung unter dem Vorwand der Überprüfung der Feuersicherheit betreten.
*) bedeutet: Wenn sich ein Bürger sträubt, die Rechnung des schwarzen Mannes zu bezahlen, sei sie ungesetzlich oder nicht, wird die Behörde bemüht das Geld anzumahnen und ggf. zu pfänden. Wenn sich ein Bürger gegen das Betreten von Räumen sträubt, darf sich die Nicht-Amtsperson Schornsteinfeger zu den Räumen mit Hilfe der Behörden (Polizei) unter Gewaltanwendung Zutritt verschaffen. "
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