Autor Thema: Der Sinn des Feuerstättenbescheids  (Gelesen 776 mal)

Gerd aus Strausberg

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Der Sinn des Feuerstättenbescheids
« am: Jan 30, 2012, 21:51 »
„Der Feuerstättenbescheid soll dem Eigentümer die zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten vermitteln… ist es wichtig das Sie als Eigentümer Ihre Pflicht erfüllen. Damit Sie wissen in welchen Abständen, Arbeiten in Ihrem Gebäude erledigt werden müssen stellt Ihnen der STAAT einen Feuerstättenbescheid zur Seite… damit auch in Zukunft eine aussagekräftige, neutrale Statistik und Marktübersicht sichergestellt werden kann.“

Der Feuerstättenbescheid muss alle dreieinhalb Jahre neu ausgestellt werden, das haben sich die Schornsteinfeger gut ausgedacht. Aber warum? In den meisten Fällen ändert sich nämlich in den Häusern nichts. Wenn auf den ohnehin sinnlosen Feuerstättenbescheid stehen würde „gültig für mindestens dreieinhalb Jahre, danach weiter gültig, wenn kein erneuter Bescheid zugestellt wird“, wäre das ausreichend und kostengünstig. Der alte Bescheid wird doch nur vom Bezirksinhaber mit einem neuen Datum versehen und für viel Geld dem Kehrgebührpflichtigen zugestellt. Dieser neue und alle weiteren Bescheide sind absoluter Unfug, wenn an der Heizungsanlage im Haus keine Änderungen vorgenommen wurden und sollen nur dem Feger frisches Geld in die Taschen spülen.

„… damit auch in Zukunft eine aussagekräftige, neutrale Statistik und Marktübersicht sichergestellt werden kann…“. Diesen Unsinn kann sich nur ein krankhaftes Schornsteinfegergehirn ausgedacht haben. Wen interessiert es, dass eine aussagekräftige, neutrale Statistik und Marktübersicht erstellt werden kann. Doch nur den Schornsteinfeger, der dafür von der Bevölkerung abkassieren will.   Ma 8) fia

Quelle:
http://www.nutischer.de/cms_shownews.php?id=8078&area=1&gridpos=4&pagenr=1&pagepos=5
« Letzte Änderung: Feb 07, 2012, 20:02 von Gerd aus Strausberg »

TWMueller

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Re: Der Sinn des Feuerstättenbescheids
« Antwort #1 am: Jan 31, 2012, 13:58 »
Eine sehr wichtige Frage, die hier zur Diskussion gestellt wird.
Insbesondere, da vor Verabschiedung des SchfHwG eine Frist von 5 Jahren für Feuerstättenschauen bestand. Welche Änderung im Verhalten der deutschen Hauseigentümer könnte es gegeben haben, die eine um ca. 1/3 verkürzte Frist NOTWENDIG macht?

Dieser Frage kommt zudem eine besondere Bedeutung zu, da nach Gesetz ja jeder Hauseigentümer verpflichtet ist, Änderungen zu melden. Ist also die Zahl der NICHT gemeldeten Änderungen in Deutschland tatsächlich derart hoch, dass nur durch eine Verkürzung der Kontroll-Perioden die Öffentliche Sicherheit gewährleistet werden kann?

Eventuelle Neben-Ziele des Gesetzgebers spielen im Übrigen keine Rolle. Die Einkommenssicherung oder Auslastung der "beauftragten Berirksschornsteinfeger" ist KEIN gesetzgeberisches Ziel, das geeignet wäre, hierauf Grundrechtsbeschränkungen der Bürger zu stützen.

Kurzum: Protektion und Vetternwirtschaft pur.

Leider braucht es wohl auch für diesen Aspekt zunächst jemanden, der diesen Punkt zum Gegenstand eines Rechtsstreits macht. Nur auf Basis eines NEUTRALEN Gefahrengutachtens könnte dann ggf. das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Frist nach SchfHwG kippen. Es ist halt leider gar nicht so einfach für die "einfachen" Bürger, ihre Grundrechte auch im wahren Leben praktisch einzufordern.
« Letzte Änderung: Jan 31, 2012, 13:59 von TWMueller »
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Gerd aus Strausberg

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Re: Der Sinn des Feuerstättenbescheids
« Antwort #2 am: Feb 04, 2012, 15:22 »
Eine sehr wichtige Frage, die hier zur Diskussion gestellt wird.
Insbesondere, da vor Verabschiedung des SchfHwG eine Frist von 5 Jahren für Feuerstättenschauen bestand. Welche Änderung im Verhalten der deutschen Hauseigentümer könnte es gegeben haben, die eine um ca. 1/3 verkürzte Frist NOTWENDIG macht?

Dieser Frage kommt zudem eine besondere Bedeutung zu, da nach Gesetz ja jeder Hauseigentümer verpflichtet ist, Änderungen zu melden. Ist also die Zahl der NICHT gemeldeten Änderungen in Deutschland tatsächlich derart hoch, dass nur durch eine Verkürzung der Kontroll-Perioden die Öffentliche Sicherheit gewährleistet werden kann? ...

Warum die Feuerstättenschau jetzt alle dreieinhalb Jahre stattfindet, liegt doch auf der Hand. Die Feger wollten es durchsetzen, das die Vergabe der Kehrbezirke alle zehn Jahre erfolgt und das die Messtätigkeiten nur vom Bezirksfeger und nicht von freien Fegern durchgeführt werden dürfen, denn nach zehn Jahren hätte der entsprechende Bezirksinhaber so viel Geld (besonders durch die sinnlosen Messungen) gescheffelt, das er zumindest für die nächsten Jahre saniert gewesen wäre, auch wenn ihm die Neuvergabe des Kehrbezirks verwehrt geblieben wäre.

Das hat die Politik nicht mitgemacht, aus unerklärlichen Gründen konnten die Feger sich in diesem Punkt nicht durchsetzen. Wahrscheinlich konnte man sich mit der EU in diesem Punkt nicht einigen und man hat von dort aus darauf bestanden, wenn die Bezirke schon bleiben sollen, dann alle sieben Jahre eine Neuausschreibung durchzuführen. Da nun die Neuvergabe nach sieben Jahren erfolgt, gab es nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder man macht die Feuerstättenschau alle sieben Jahre oder alle dreieinhalb Jahre. Hier konnten sich, als Kompromiss zu den nicht erreichten zehn Jahren für die Neuvergabe der Bezirke, die Feger durchsetzen und man gestand ihnen zu, wenigstens die Termine für die Feuerstättenschau zu verkürzen.

Das geschah nicht etwa, weil sich im Heizverhalten oder in der Gefahrenlage in Deutschland etwas verändert hat, sondern eher um den Fegern ein gewisses Mindesteinkommen zu ermöglichen, auch wenn die Bürger den Bezirksinhaber meiden sollten und ihm keine Aufträge für freie Arbeiten erteilten. Brüssel wird auch darauf bestanden haben, dass die Messtätigkeiten nicht durch Bezirksinhaber durchgeführt werden, sonst hätte man diesen wichtigsten Punkt den Bezirksinhabern zugestanden, da bin ich ganz sicher.

In einem Fegerforum konnte man vor einigen Jahren lesen:

„… wie ich aus vertraulicher Quelle erfahren habe, bleiben uns wenigstens die Messungen als hoheitliche Aufgabe erhalten, da kann uns nicht mehr viel passieren…“ und „… wenn wir die Messungen verlieren, gehen uns 80 Prozent unserer Arbeiten verloren, aber zum Glück wird es dazu nicht kommen…“ und „… wenn wir die Messungen nicht mehr als hoheitliche Tätigkeiten machen dürfen, das wäre nicht auszudenken… “ und "... wir können froh sein, es hätte alles noch viel schlimmer kommen können...". „… der Schornsteinfeger prüft ebenfalls. Aber nur sein Abgasprotokoll ist rechtsverbindlich. So soll es auch im neuen Schornsteinfeger-Gesetz aus dem Haus von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) bleiben…“.

Diese Sätze in der Presse gaben den Fegern den nötigen Auftrieb, aber es kam alles ganz anders.
« Letzte Änderung: Feb 04, 2012, 15:32 von Gerd aus Strausberg »

TWMueller

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Re: Der Sinn des Feuerstättenbescheids
« Antwort #3 am: Feb 05, 2012, 16:05 »
Der Gesichtspunkt "Bezirksvergabe an Feger" hat mich bislang nicht sonderlich interessiert. Ich bin gegen das gesamte "Bezirks"-System. Sollen die doch intern machen, was sie wollen.

Aber die im vorhergehenden Beitrag angerissenen Gesichtspunkte haben bei mir eine bislang übersehene Frage ins Bewußtsein geholt. Auf Drängen der EU sollen die Bezirke ja alle 7 Jahre neu ausgeschrieben werden. Die "beuaftragten Bezirksschornsteinfeger" handeln zweifelsfrei bei Bauabnahme, Feuerstättenschau und dem Erlass des Feuerstättenbescheids (=Verwaltungsakt) HOHEITLICH als BEHÖRDE. Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob sich ein ausländischer Schornsteinfeger (ohne Diskriminierung) überhaupt für die Stelle eines DEUTSCHEN BEHÖRDEN-Leiters bewerben kann. Immerhin ist der "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" nichts anderes, als der BEHÖRDEN-Leiter der Kehrbezirksverwaltung. Wie wäre das denn ein paar Stufen höher? Könnte ein Franzose Amtsleiter eines deutschen Ordnungsamts werden? Oder ein Grieche Wirtschaftsminister?

Also, irgendwie so richtig zu Ende gedacht ist beim Schornsteinfeger-SONDER-Recht scheinbar gar nichts!
« Letzte Änderung: Feb 05, 2012, 16:07 von TWMueller »
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