Eine sehr wichtige Frage, die hier zur Diskussion gestellt wird.
Insbesondere, da vor Verabschiedung des SchfHwG eine Frist von 5 Jahren für Feuerstättenschauen bestand. Welche Änderung im Verhalten der deutschen Hauseigentümer könnte es gegeben haben, die eine um ca. 1/3 verkürzte Frist NOTWENDIG macht?
Dieser Frage kommt zudem eine besondere Bedeutung zu, da nach Gesetz ja jeder Hauseigentümer verpflichtet ist, Änderungen zu melden. Ist also die Zahl der NICHT gemeldeten Änderungen in Deutschland tatsächlich derart hoch, dass nur durch eine Verkürzung der Kontroll-Perioden die Öffentliche Sicherheit gewährleistet werden kann? ...
Warum die Feuerstättenschau jetzt alle dreieinhalb Jahre stattfindet, liegt doch auf der Hand. Die Feger wollten es durchsetzen, das die Vergabe der Kehrbezirke alle zehn Jahre erfolgt und das die Messtätigkeiten nur vom Bezirksfeger und nicht von freien Fegern durchgeführt werden dürfen, denn nach zehn Jahren hätte der entsprechende Bezirksinhaber so viel Geld (besonders durch die sinnlosen Messungen) gescheffelt, das er zumindest für die nächsten Jahre saniert gewesen wäre, auch wenn ihm die Neuvergabe des Kehrbezirks verwehrt geblieben wäre.
Das hat die Politik nicht mitgemacht, aus unerklärlichen Gründen konnten die Feger sich in diesem Punkt nicht durchsetzen. Wahrscheinlich konnte man sich mit der EU in diesem Punkt nicht einigen und man hat von dort aus darauf bestanden, wenn die Bezirke schon bleiben sollen, dann alle sieben Jahre eine Neuausschreibung durchzuführen. Da nun die Neuvergabe nach sieben Jahren erfolgt, gab es nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder man macht die Feuerstättenschau alle sieben Jahre oder alle dreieinhalb Jahre. Hier konnten sich, als Kompromiss zu den nicht erreichten zehn Jahren für die Neuvergabe der Bezirke, die Feger durchsetzen und man gestand ihnen zu, wenigstens die Termine für die Feuerstättenschau zu verkürzen.
Das geschah nicht etwa, weil sich im Heizverhalten oder in der Gefahrenlage in Deutschland etwas verändert hat, sondern eher um den Fegern ein gewisses Mindesteinkommen zu ermöglichen, auch wenn die Bürger den Bezirksinhaber meiden sollten und ihm keine Aufträge für freie Arbeiten erteilten. Brüssel wird auch darauf bestanden haben, dass die Messtätigkeiten nicht durch Bezirksinhaber durchgeführt werden, sonst hätte man diesen wichtigsten Punkt den Bezirksinhabern zugestanden, da bin ich ganz sicher.
In einem Fegerforum konnte man vor einigen Jahren lesen:„… wie ich aus vertraulicher Quelle erfahren habe, bleiben uns wenigstens die Messungen als hoheitliche Aufgabe erhalten, da kann uns nicht mehr viel passieren…“ und „… wenn wir die Messungen verlieren, gehen uns 80 Prozent unserer Arbeiten verloren, aber zum Glück wird es dazu nicht kommen…“ und „… wenn wir die Messungen nicht mehr als hoheitliche Tätigkeiten machen dürfen, das wäre nicht auszudenken… “ und "... wir können froh sein, es hätte alles noch viel schlimmer kommen können...".
„… der Schornsteinfeger prüft ebenfalls. Aber nur sein Abgasprotokoll ist rechtsverbindlich. So soll es auch im neuen Schornsteinfeger-Gesetz aus dem Haus von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) bleiben…“. Diese Sätze in der Presse gaben den Fegern den nötigen Auftrieb, aber es kam alles ganz anders.