Einer für alle, alle für einen … 
Die Schlammschlacht und die Häuserkämpfe haben begonnen … 
… oder „zwischen den Zeilen lesen“. 
Eintrag in einem Schornsteinfegerforum, dort beantwortet ein Kehrbezirksinhaber Fragen, aber verbunden mit einem Hintergedanken: 
„SchOHRni
Dabei seit: 20.02.2010, Beiträge: 48, Herkunft (Bundesland): Baden-Württemberg
hallo, Öl: BImSchV/Emissionsmessung: alle 3 Jahre, wenn die Feuerstätte jünger als 12 Jahre ist, alle 2 Jahre, wenn die Feuerstätte älter als 12 Jahre ist, bei selbstkalibrierenden Anlagen alle 5 Jahre…
…weitere infos auf meiner seite:
www.schohrni.de gruss, schohrni aus BW“
Es geht hier in einem Schornsteinfegerforum um die Beantwortung von Fragen, in diesem Falle um ein gesetzliches Problem. Das Interessante findet man versteckt unter: „Weitere infos auf meiner seite,
www.schohrni.degruss, schohrni aus BW“
denn dort liest man:„Sind Sie unzufrieden mit der Arbeitsweise Ihres bisherigen Schornsteinfegers? Lassen Sauberkeit, Terminabsprache, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit zu wünschen übrig?
Sie haben ab 2013 die Möglichkeit Ihren Schornsteinfeger selbst zu wählen!
Was bedeutet das jetzt für Sie?
Ab dem 01.01.2013 sind Sie als Grund- und Wohnungseigentümer für die fristgerechte Vornahme der Kehr-, Mess-, Beratungs- und Überprüfungstätigkeiten verantwortlich… All diese handwerklichen Tätigkeiten und Formalitäten würde ich gerne für Sie übernehmen!
Ich bin Schornsteinfegermeister mit jahrelanger Erfahrung, bei mir werden Service und Sauberkeit groß geschrieben. Zuverlässigkeit, fachliches und handwerkliches Können sind für mich die Grundlagen meiner Arbeit. Bei mir finden Sie kundenfreundlichen Service von der Anfrage bis zur detaillierten und transparenten Rechnungsstellung. Ich sehe mich als Dienstleister und möchte beispielsweise bestehende Mängel gemeinsam mit dem Betreiber beheben. Kooperation statt Bevormundung ist meine Devise. Ich bin für Sie da und stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Meine Dienste biete ich im Großraum Feuchtwangen bis Crailsheim an…
… Wie können Sie von Ihrem bisherigen Bezirksschornsteinfeger zu mir wechseln? …
... Was müssen Sie beachten, wenn ich Ihr neuer Schornsteinfeger werden darf? ...
... Sie senden mir Ihren Feuerstättenbescheid mit der letzten Jahresrechnung zu. Anschließend setze ich Ihren Bezirksschornsteinfegermeister in Kenntnis. Sie bekommen von mir ein Angebot und ich werde die Kehr-, Mess- und überprüfungspflichtigen Arbeiten an Ihrer Feuerstätte sauber, ordnungsgemäß und fristgerecht nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung ausführen..."
Danach dann die notwendigen Hinweise zum Wechsel vom bisherigen Bezirksinhaber zum Bezirksinhaber eines Nachbarbezirks.
Wobei, die Werbung für seine Leistungen klingen vernünftig und so mancher Kehrgebührpflichtige hätte sich in der Vergangenheit eine solche Arbeitsweise, wie sie hier in Aussicht gestellt wird, gewünscht. Man sieht – es geht doch - wenn man sich seiner Einnahmen, durch ein Fegergesetz verbürgt, nicht mehr sicher sein kann!Quelle zum Forum:
http://www.schornsteinfegerforum.de/thread.php?threadid=1900&sid=8782633ab636a16c95eb8211d838a676Quelle zur Werbeaktion:
http://www.schohrni.de/kaminfegerwahl-frei.htmlQuelle des Meisters
http://www.schohrni.de/