Also, NEUTRAL waren Schornsteinfeger weder nach dem alten Recht, noch nach der Verschlimmbesserung aus 2008, wenn nun etwas Schein-Konkurrenz plakatiert wird.
Schornsteinfeger segelten zu allen Zeiten unter der Flagge der HANDWERKER. Hierdurch werden eben auch die eigenen wirtschaftlichen Interessen zum Ausdruck gebracht. Schornsteinfeger waren NIE Beamte mit einem besonderen Treuestatus zu Staat und Gesellschaft.
Aber das angeführte Beispiel verdeutlicht erneut, wie RECHTSWIDRIG das SchfHwG ist. Wie kann es sein, dass ein "beauftragter Bezirksschornsteinfeger" als BEHÖRDE Feuerstättenbescheide als VERWALTUNGSAKT erlassen soll, obwohl er in genau diesem Tätigkeitsbereich eigene Wirtschaftsinteressen verfolgt? Dass eigentlich allgemein gültige Verwaltungsverfahrensrecht untersagt wegen der Besorgnis der Befangenheit die MITWIRKUNG Betroffener (= eigene Interessen) an Vorbereitung und Erlass von VERWALTUNGSAKTEN. Der Klüngel aus Schornsteinfeger-Lobby und Politik setzt sich über diesen allgemeinen Grundsatz jedoch kaltlächelnd hinweg, weil es dem Interesse der verhätschelten Feger dient. Und der Bürger soll hilflos den Mund halten?
Aber damit muss Schluss sein. Auch Gesetze, die als "Handwerksgesetz" getarnt wurden und SONDER-Rechte für eine besondere Berufsgruppe festschreiben und erhalten sollen, müssen endlich an ALLGEMEINEN Rechtsgrundlagen gemessen werden. Die Grundrechte der Bürger enden doch nicht da, wo SONDER-Rechte von Schornsteinfegern beginnen. Es wird Zeit, dass die ausgebeuteten Bürger endlich LAUT PROTESTIEREN und als "Wutbürger" die Einhaltung des Grundgesetzes und des allgemeinen Rechts durchsetzen.
Schornsteinfeger sollen gern doppelwandige Kamineinsätze via Partnerprogramm verkaufen. Aber als GANZ NORMALE HANDWERKER. Das SONDER-Recht für diese Berufsgruppe muss schnellstmöglich ersatzlos beseitigt werden.
Schornsteinfeger sind NORMALE HANDWERKER.
Schornsteinfeger sind KEINE BEHÖRDE.
Schornsteinfeger sind KEINE KONTROLLEURE.
Schornsteinfeger stehen nicht über Verfassung und Recht.