Autor Thema: Neutralität der Schornsteinfeger  (Gelesen 1463 mal)

Gerd aus Strausberg

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Neutralität der Schornsteinfeger
« am: Aug 22, 2011, 21:40 »
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Dieses tolle Beispiel für die Neutralität der Feger wurde gefunden auf der Fegerseite von K.G. Hardelt:

Quelle:
http://www.schornsteinfegerforum.de/thread.php?threadid=1644&sid=314cfe936167c0d10bfa26b5e871c0c7

TWMueller

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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #1 am: Aug 23, 2011, 13:51 »
Also, NEUTRAL waren Schornsteinfeger weder nach dem alten Recht, noch nach der Verschlimmbesserung aus 2008, wenn nun etwas Schein-Konkurrenz plakatiert wird.

Schornsteinfeger segelten zu allen Zeiten unter der Flagge der HANDWERKER. Hierdurch werden eben auch die eigenen wirtschaftlichen Interessen zum Ausdruck gebracht. Schornsteinfeger waren NIE Beamte mit einem besonderen Treuestatus zu Staat und Gesellschaft.

Aber das angeführte Beispiel verdeutlicht erneut, wie RECHTSWIDRIG das SchfHwG ist. Wie kann es sein, dass ein "beauftragter Bezirksschornsteinfeger" als BEHÖRDE Feuerstättenbescheide als VERWALTUNGSAKT erlassen soll, obwohl er in genau diesem Tätigkeitsbereich eigene Wirtschaftsinteressen verfolgt? Dass eigentlich allgemein gültige Verwaltungsverfahrensrecht untersagt wegen der Besorgnis der Befangenheit die MITWIRKUNG Betroffener (= eigene Interessen) an Vorbereitung und Erlass von VERWALTUNGSAKTEN. Der Klüngel aus Schornsteinfeger-Lobby und Politik setzt sich über diesen allgemeinen Grundsatz jedoch kaltlächelnd hinweg, weil es dem Interesse der verhätschelten Feger dient. Und der Bürger soll hilflos den Mund halten?

Aber damit muss Schluss sein. Auch Gesetze, die als "Handwerksgesetz" getarnt wurden und SONDER-Rechte für eine besondere Berufsgruppe festschreiben und erhalten sollen, müssen endlich an ALLGEMEINEN Rechtsgrundlagen gemessen werden. Die Grundrechte der Bürger enden doch nicht da, wo SONDER-Rechte von Schornsteinfegern beginnen. Es wird Zeit, dass die ausgebeuteten Bürger endlich LAUT PROTESTIEREN und als "Wutbürger" die Einhaltung des Grundgesetzes und des allgemeinen Rechts durchsetzen.

Schornsteinfeger sollen gern doppelwandige Kamineinsätze via Partnerprogramm verkaufen. Aber als GANZ NORMALE HANDWERKER. Das SONDER-Recht für diese Berufsgruppe muss schnellstmöglich ersatzlos beseitigt werden.

Schornsteinfeger sind NORMALE HANDWERKER.
Schornsteinfeger sind KEINE BEHÖRDE.
Schornsteinfeger sind KEINE KONTROLLEURE.
Schornsteinfeger stehen nicht über Verfassung und Recht.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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Gerd aus Strausberg

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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #2 am: Sep 06, 2011, 22:26 »
In Wilhelmshaven wurden Ermittlungen gegen den Bezirksschornsteinfeger Martin Harms durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Harms ist in Wilhelmshafen CDU-Ratsherr und gleichzeitig Bezirksinhaber eines Kehrbezirks, wie praktisch für ihn  ;). Harms hat als Ratsherr Wahlwerbung der CDU in Briefumschlägen, die das Logo der Schornsteinfegerinnung und "Ihr Schornsteinfeger", "Ihr Energieberater" trugen, verschickt  :o. Der Niedersächsische Beauftragte für den Datenschutz und die Niedersächsische Schornsteinfegerinnung und Handwerkskammer Oldenburg sind inzwischen eingeschaltet worden. Den Schornsteinfegern wurden per Gesetz hoheitliche Aufgaben übertragen. Diese verpflichten die Bezirksinhaber zur politischen Neutralität. Wenn das so verschickt wird, kann der eine oder andere Bürger diese Mitteilungen als gesetzlich vorgeschrieben missdeuten, da diese ja von dem ihnen zugewiesenen Bezirksfeger kommen.

TWMueller

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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #3 am: Sep 06, 2011, 22:41 »
Siehe § 19 Absatz 5 SchfHwG:
"Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegermeister dürfen die Daten nach Absatz 1 nur nutzen, soweit das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Gesetz erforderlich ist. ..."

Noch Fragen ?

Leider ist zwar allerlei mit Bußgeld bedroht, aber, oh Wunder, der Datenmissbrauch durch den Schornsteinfeger wurde da wohl vergessen.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - aber manche sind halt gleicher.
Thomas W. Müller
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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #4 am: Nov 03, 2011, 19:19 »
Zur Demonstration Ihrer Neutralität bieten die Beziksinhaber jetzt wieder deutschlandweit „Glücksgas“ an mit dem Werbespruch: „Gas vom Fachmann!“ Man nutzt hier seine Monopolstellung voll aus. Ich möchte nicht wissen, welcher Heizungsbetreiber mit einer Uraltanlage hier zugreift, so dass der Feger gewillt ist, ihm die Anlage nicht stillzulegen!  ::) Welch eine Neutralität! Ein toller Service wird von den Fegern versprochen. Da hofft man doch, wenn man das Gas beim Feger bestellt, das der dann im Gegenzug auch über einige Mängel hinwegsieht, oder?!  :-*

Quellenangaben gibt es genügend, nur eine winzige Auswahl:

http://www.schornsteinfeger-ranzinger.de/gluecksgas.html
http://www.schornsteinfeger-bednorz.de/gluecksgas.html
http://kaminkehrer-muenchen.com/neues.aspx
http://bsm-ludwig.de/gluecksgas.html
http://www.griesser-schornsteinfeger.de/?nav=by_ob&nav2=bsmsite&bereich=195
http://www.schornsteinfeger-gas.de/modul_seite.aspx?id_my_mod=30
http://www.schornsteinfeger-kempe.de/mk-1.htm

Ein Kehrbezirksinhaber aus Sonnefeld bietet neben „Glücksgas“ sogar eine Stromanbieterablösung an, der heißt aber nicht „Glücksstrom“.

http://www.kaminkehrerbetrieb.de/fragen_sie_uns_nach_den_stromtarifen.html

TWMueller

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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #5 am: Nov 04, 2011, 16:29 »
U.a. bei der Feuerstättenschau handelt der "beauftragte Bezirksschornsteinfeger" als BEHÖRDE. Der Feuerstättenbescheid ist ein VERWALTUNGSAKT.

Wie lassen sich die wirtschaftlichen Interessen der Feger mit der staatlichen Neutralität in Einklang bringen? GAR NICHT.

In Paragraf 20 Verwaltungsverfahrensgesetz heißt es:
"(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,
1. wer selbst Beteiligter ist;
2. wer Angehöriger eines Beteiligten ist;
3. wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem
Verwaltungsverfahren vertritt;
4. wer Angehöriger einer Person ist, die einen Beteiligten in diesem Verfahren
vertritt;
5. wer bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt ist oder bei ihm als Mitglied
des Vorstands, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs tätig ist; dies
gilt nicht für den, dessen Anstellungskörperschaft Beteiligte ist;
6. wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten
abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.
Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.
Dies gilt nicht, wenn der Vor- oder Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden."

Das ganze Konstrukt zwischen Handwerker und Behördenfunktion der Schornsteinfeger ist schlicht RECHTSWIDRIG! Es wird Zeit, dass sich endlich ein Gericht findet, das sich auch an RECHT UND GESETZ hält, wie dies in Artikel 20 (3) GG festgeschrieben ist.
Thomas W. Müller
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Re: Neutralität der Schornsteinfeger
« Antwort #6 am: Nov 27, 2011, 20:58 »
Reger Handel mit Glücksgas durch die Schornsteinfeger geht munter weiter.

EnBW stoppt umstrittenes Provisions-Modell für die Vermittlung neue Erdgas-Kunden durch die Schornsteinfeger, hieß es in den „Stuttgarter Nachrichten“.

Massive öffentliche Kritik veranlasste den Konzern dazu, seine Zusammenarbeit mit den Fegern vorerst zu stoppen. Für jeden Gas-Vertrag, der durch ihn ganz neutral und ohne eigene Geschäftsinteressen vermittelt wird, erhält der Schornsteinfeger vom Energieversorger 60 Euro Nettoprovision. Wenn schnell mal so 100 Zwangskunden überzeugt sind, sind das satte 6.000 €, ganz ohne zu arbeiten, neutral und ohne geschäftliches Interesse, so wie das die Feger schon seit Jahren gewohnt sind. Das war aber schon vor fast zwei Jahren!

Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) hat gegenüber der Zeitung gesagt: "Solange das Schornsteinfegerwesen nicht privatisiert ist, sind derartige Beratungen nicht tolerierbar. Auch die Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Provisionen den Wettbewerb am Gasmarkt beeinflussen könnten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der hoheitlichen Sonderstellung des Schornsteinfegers bei der amtlichen Kontrolle von Heizungen sogar einen "Anfangsverdacht" auf Korruption nicht ausschließen wollen.

Die Schornsteinfegerinnung hat die Kooperation "geprüft und für rechtens und für legitim" erachtet. So geht auch die Werbung auf zahlreichen Internetseiten der Schornsteinfeger munter weiter  ::).

Quelle:
http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2388689_0_9223_-schornsteinfeger-enbw-stoppt-umstrittenes-provisions-modell.html