Noch schöner, er ist noch immer Bezirksinhaber und seine Zwangskunden hatten per Gesetz nicht die Möglichkeit, sich von diesem Betrüger zu befreien, sie mussten ihn nach wie vor in´s Haus lassen. Was für ein widerliches Gewerbe.
Und genau hier wird das Kernproblem deutlich:
Unklare Rechtsverhältnisse gepaart mit Gemauschel auf allen Ebenen.
Dass ein falsch konstruiertes Gesetz bei unserer reformunfähigen Politik relativ lange überleben kann, ist noch nachvollziehbar. Wenn dann jedoch die EU zu einer Korrektur anmahnt, ja sogar ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, und die deutschen Abgeordneten kein anderes Ziel verfolgen, als möglichst viel von dem zu retten, was als rechtswidrig erkannt wurde, dann geht das über jegliches Verständnis. Was ist von einem politischen System zu halten, dessen Abgeordnete noch nicht einmal ins Grundgesetz schauen, um feststellen zu können, dass für Gebäudesicherheit und Brandschutz eigentlich die Bundesländer zuständig wären? Warum werden die Bürger offensichtlich getäuscht (betrogen), wenn unter dem Titel "Handwerksgesetz" bereits im ersten Satz des ersten Absatzes des ersten Paragrafen eine Vorschrift kommt, die sich ausdrücklich NICHT an die Handwerker, sonden an jeden Gebäudeeigentümer wendet? Warum soll ein WIRTSCHAFTS-Ministerium eine "Kehr- und Überprüfungsordnung" erlassen, obwohl für Sicherheitsfragen eigentlich das INNEN-Ministerium zuständig wäre? Nun gut (oder auch nicht), das mag politisches Gemauschel sein.
Aber warum erweisen sich dann beim Vollzug eines verfassungswidrigen und in sich unklaren Gesetzes die Verwaltungen als flächendeckend absolut fegerhörig? Ist das nur falsch verstandene Kumpanei mit einer Schein-Behörde namens "Bezirksschornsteinfeger"? Oder wird hier ein Starrsinn sichtbar, der als Schutzreflex davor bewahren soll, zugeben zu müssen, über Jahrzehnte verfassungswidrigen Unsinn vertreten zu haben? Oder kommt hier ein falsches Dienstverständnis zum Ausdruck, das in "Wir sind der Staat" und "Ihr seid die Bürger (Untertanen)" differenziert? Warum werden auslegungsfähige Bestimmungen eigentlich immer zu Ungunsten des Bürgers interpretiert?
Und dann folgt die Justiz. Wer auch nur ansatzweise Urteile im Bereich des "Schornsteinfegerwesens" liest, bekommt automatisch Zweifen, ob Deutschland wirklich als "Rechtsstaat" bezeichnet werden kann. Oder habe nur ich den Eindruck, dass die Gerichte fast mit zwanghaftem Anstrengungen versuchen, das Schornsteinfeger-System ja nicht in Frage stellen zu müssen? Nebensächliche juristische Spitzfindigkeiten werden teilweise episch dargestellt und bewertet, die Kernfragen jedoch werden (willentlich) umschifft. Warum hat z.B. bis heute noch KEIN Gericht untersucht, ob Bestimmungen zum Brandschutz überhaupt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen? Warum ist noch keinem Verwaltungsgericht aufgefallen, dass es für Fragen des "Wirtschaftsrechts" nicht zuständig ist, der Bund im Gegenzug jedoch kein "Verwaltungsrecht" auf Länderebene beschliessen darf? Warum hat es bis 2004 gedauert, bis sich das Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht endlich traute, in einem Urteil festzustellen, dass die Gerichte eigentlich verpflichtet wären, bei Fragen zur Kontrollnotwendigkeit und -häufigkeit unabhängige SACHVERSTÄNDIGE zu beauftragen? Warum hat sich seit dem jedoch kein Verwaltungsgericht daran gehalten?
Würde wirklich ein Richter die Verfassungsmäßigkeit des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts untersuchen, dieses Konstrukt wäre schnell Makulatur. Würde wirklich ein Gericht einen Sachverständigen beauftragen, den Sinn geforderter Arbeiten und Kontrollen NEUTRAL zu bewerten, die KÜO wäre nicht haltbar. Würde ein Mal nachgerechnet, ob die Gebühren nach Verordnung wirklich angemessen sind, die Abzocke der Vergangenheit wäre nicht länger zu leugnen.
Dass sich in diesem System von Lobbyismus und Gemauschel mal ein Schornsteinfeger um 90.000 euro "verrechnet" kann das Gesamtbild doch lediglich abrunden. Aber während jeder kleine Sachbearbeiter, der Bleistifte mit nach hause nimmt, mit einem Disziplinarverfahren rechnen muss, sind Schornsteinfeger auch hier wohl erneut ausgenommen. Zwar sieht das Gesetz Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde vor, aber hat jemals seit Bestehen des Schornsteinfegergesetzes tatsächlich mal ein Verwaltungsmitarbeiter dem Schornsteinfeger beim Kehren über die Schultzer geschaut? Ich glaube nicht. Aber die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde sind wohl auch zu beschäftigt damit, Duldungsverfügungen zu versenden und sinnlose Zwangskehrungen zu vollstrecken.
Aber. liebe Leser, Deutschland ist ein Land der Untertanen, der braven Bürger. Wer Fragen stellt oder aufmuckt wird schnell als "Querulant" diskriminiert. Für den fegerhörigen Verwaltungsmitarbeiter sind Bürger, die nicht jeden Unsinn mitmachen wollen, ja schon halbe Brandstifter, nur weil sie sich gegen Zwangsbesuche eines Bezirks-Handwerkers zur Wehr setzen. Hat Deutschland aus seiner Geschichte wirklich so wenig gelernt? Wo sind die MITDENKENDEN DEMOKRATEN? Wo sind die GESTALTUNGS-Bürger? Wo sind die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die auf das Grundgesetz vereidigt wurden? Wo sind die Richter, denen Recht und Gesetz wichtiger sind, als überholte Strukturen und Wirtschaftsinteressen? Fragen SIE doch mal IHREN Nachbarn, ob dieser eher "braver Bürger" oder "guter Demokrat" sein will. Im zweiten Fall wird es dringend nötig, dem SONDER-Recht einer aussterbenden Berufsgruppe endlich die ROTE KARTE zu zeigen.