Autor Thema: Selbsternannte Glücksbringer mit großen Taschen  (Gelesen 1248 mal)

Gerd aus Strausberg

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Selbsternannte Glücksbringer mit großen Taschen

Schon im Januar 2010 hat eine bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung alle bisherigen Landesordnungen abgelöst. Die Schornsteinfeger „kontrollieren“ jetzt einmal jährlich die Betriebs- und Brandsicherheit der Öl- und Gasheizungen, das heißt sie tun  so, als ob sie es täten. Dabei bemerken sie nicht einmal, wenn das Abgasrohr mit Papier zugestopft ist, so wie in Berlin geschehen. Daran erkennt man die Sinnlosigkeit ihrer Tätigkeiten. Nur noch alle zwei Jahre kommt eine sogenannte Umweltschutzmessung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hinzu, eine ebenso sinnlose Tätigkeit, um 20.000 Schornsteinfegern das Leben zu versüßen. Ganz moderne Heizungen werden nur noch alle drei Jahre vom Feger mit Zaubersprüchen belegt. Das bedeutet natürlich weniger Arbeit für die bundesweit 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks. Man möchte glauben, dass dann ihr Einkommen auch zurückgeht, aber da irrt man sich ganz gehörig. Die Schornsteinfeger haben seit dem dritten Reich eine überstarke Lobby aufgebaut, die von den Geldern aller Bürger auch noch finanziert wird. In der Maiausgabe vom „Mietermagazin“ steht dazu: Die bundesweite Kehrordnung sieht vor, dass die verrichteten Arbeiten mit einem Arbeitswert als Pauschale für die An- und Abfahrt zu multiplizieren sind. Dieser Arbeitswert ist doppelt so hoch, wie er zuvor in den einzelnen Bundesländern war. Wer sich weigert zu zahlen, bekommt schnell Post vom Bezirksamt, das hier als „Inkassobüro“ einspringt, da der Bezirksschornsteinfegermeister „hoheitliche Aufgaben“ wahrnimmt. Aber all das ist den Schornsteinfegern, die ja eigentlich Glück bringen sollen, offensichtlich nicht genug. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stimmt gerade den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung“ mit anderen Bundesressorts ab (das war im Mai 2011). Danach sollen die Arbeitswerte für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg von 6,2 auf 8,2 erhöht werden – eine Steigerung um 32 Prozent.
« Letzte Änderung: Apr 07, 2012, 17:50 von Gerd aus Strausberg »

TWMueller

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Bundes-KÜO taugt nur als Altpapier
« Antwort #1 am: Sep 04, 2011, 16:29 »
Wer sich (zurecht) über das undurchsichtige Arbeitswerts-System und die kaum nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen in der Bundes-KÜO ärgert, sollte mal einen Blick in unser GRUNDGESETZ werfen.

In Artikel 70 (1) GG heißt es:
"Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht."

Nun, die Kehr- und Überprüfungsordnung dient nach § 1 (1) SchfHwG zur Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit.

Jetzt darf jeder gern mal in den Artikeln 72 bis 74 GG nachlesen, ob dort auch nur ansatzweise eine Befugnis des BUNDES zur Gesetzgebung im Bereich der "Öffentlichen Sicherheit" oder der "Betriebs- und Brandsicherheit" erwähnt wird. NEIN! Diese Regelungsbereich fallen vielmehr eindeutig in die alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Wenn also der BUND den Hauseigentümern irgendwelche Pflichten auferlegen will, Schornsteinfeger-Behörden zwecks Erlass von Feuerstättenbescheiden installieren will oder das Wirtschaftsministerium eine Kehr- und Überprüfungsordnung erlassen möchte, DAS ERGEBNIS IST ABSOLUT RECHTSUNWIRKSAM! NICHTIG! ALTPAPIER!

Ein nichtzuständiges Organ kann KEINE RECHTSWIRKSAMEN GESETZE erlassen. Weder der Deutsche Bundestag, noch ein Bundesministerium kann Rechtsnormen im Bereich der "Öffentlichen Sicherheit" erlassen. Das Ergebnis solcher Verfassungsbrüche ist ebenso wirksam, als wenn diese Papiere vom Berliner Kleingartenverein verabschiedet worden wären.

Es wird Zeit, dass immer mehr betroffene Bürger, den mit der Schornsteinfeger-Lobby mauschelnden Politikern deren Altpapier um die Ohren hauen. Es bleibt zu hoffen, dass möglichst bald ein Richter diesem OFFENSICHTLICHEN VERFASSUNGSBRUCH ein Ende bereitet.

Und wer glaubt schon daran, dass, wenn das Schornsteinfeger-BERUFS-Recht auf Bundes-Ebene und die Pflichten für Hauseigentümer und Heizungsbetreiber völlig neu durch LANDES-Gesetze GETRENNT geregelt werden müssen, die bisherige Vermengung von Interessen aufrecht erhalten werden kann?

Vorab kann man jedem Empfänger einer Schornsteinfeger-RECHNUNG nur raten, entweder fristgerecht WIDERSPRUCH einzulegen, zumindest aber NUR UNTER VORBEHALT DER RÜCKFORDERUNG zu zahlen.
« Letzte Änderung: Sep 04, 2011, 16:32 von TWMueller »
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Re: Selbsternannte Glücksbringer mit großen Taschen
« Antwort #2 am: Sep 19, 2011, 21:25 »
Unter der Überschrift „Kaminkehren wird erst einmal teurer“  >:( , schreibt die WA.de

Dazu ein Bild eines lächelnden Schornsteinfegers in Positur Stellung  ;D mit einer Leiter unterm Arm, die der normalerweise nicht mitbringt, die sonst die Zwangskunden stellen müssen. Aber für dieses Foto hat er die extra hervorgekramt.

Gegen den kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid (10,10 Euro) hatte ein Eigentümer aus Aachen geklagt – weil das neue Schornsteinfegerrecht erst ab 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied jetzt, dass die Bescheide bereits in der derzeitigen Übergangszeit erlassen werden dürfen. Da der ordnungsgemäße Betrieb der Feuerstätten nicht nur CO2-Abgase zu reduzieren helfen soll, sondern auch dem Brandschutz und letztlich der Sicherheit von Menschenleben dient, müssen die Bezirksschornsteinfeger für jeden Haushalt einen Feuerstättenbescheid erlassen. Da steht dann schwarz auf weiß, zu welchem Zeitpunkt welche Wartungen vorzunehmen sind.

Das heißt, der Feger beschreibt dann darin seine eigenen Tätigkeiten und das führt dazu, dass dieser Zettel „dem Brandschutz und letztlich der Sicherheit von Menschenleben dient“, so steht es in der Zeitung. Wie kann ein Stück Papier, auf dem der Feger schreibt, was er im nächsten Jahr im Haus machen will, was er ohnehin schon vorher wusste, dem Brandschutz und der Sicherheit von Menschenleben dienen und das auch noch kostenpflichtig? Wir reden hier nicht von einem Hydranten vor dem Haus, Rauchgasmelder oder einem Feuerlöscher, nein ein Zettel …   :o
Da drängt sich doch zwangsläufig der Verdacht auf, dass es sich um einen „Ablasszettel“ handeln könnte, einem Zettel, der nur den Reichtum der Bezirksinhaber mehren soll, oder habe ich das falsch verstanden?  ;)

Die ganze Sache hat nur einen unschönen Haken: Der Feuerstättenbescheid ist kostenpflichtig. 10,10 Euro plus Mehrwertsteuer müssen Millionen Haus- und Wohnungseigentümer berappen. Zweimal in sieben Jahren soll eine Feuerstättenschau durchgeführt und dieser Ablasszettel verkauft werden.
   :(

Die neue Gebühr kommt zusätzlich auf die üblichen Schornsteinfegerkosten drauf. Besonders unsinnig wird das allerdings, wenn die Eigentümer wie bislang ihren seit Jahren bekannten Schornsteinfeger mit den notwendigen Arbeiten beauftragen. Genau das aber erwartet die Mafia der Landesschornsteinfegerinnung.   8)

Quellenangabe:

http://www.wa.de/nachrichten/nordrhein-westfalen/kaminkehren-wird-erst-einmal-teurer-1210758.html
« Letzte Änderung: Sep 19, 2011, 21:34 von Gerd aus Strausberg »

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Re: Selbsternannte Glücksbringer mit großen Taschen
« Antwort #3 am: Sep 20, 2011, 20:15 »
... sondern auch dem Brandschutz und letztlich der Sicherheit von Menschenleben dient, müssen die Bezirksschornsteinfeger für jeden Haushalt einen Feuerstättenbescheid erlassen.
Hätte der Richter auch nur einen flüchtigen Blick in unser Grundgesetz (Artikel 70 bis 74) geworfen, hätte er wie jeder Bürger, der lesen kann, festgestellt, dass der BUND für Gesetze zum BRANDSCHUTZ überhaupt nicht zuständig ist. Ein Schornsteinfeger, der als Quasi-BEHÖRDE einen Feuerstättenbescheid als Verwaltungsakt erlassen soll, kann auch bei der kräftigsten Rechsverbiegung nicht mehr als "Recht der Wirtschaft" durchgehen.

Und hätte der Richter mal § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (bzw. die Landesvariante) gelesen, hätte er erkennen müssen, dass ein Schornsteinfeger wegen eigener wirtschaftlicher Interessen vom Erlass eines Verwaltungsakts in eigener Sache AUSGESCHLOSSEN ist.

Aber RECHT scheint immer häufiger gegen politische Interessen zurücktreten zu müssen.

Da es in Deutschland jedoch viele Verwaltungsgerichte mit vielen Richtern gibt, bleibt doch die Hoffnung, dass bei hinreichend vielen Klagen gegen die verfassungs- und rechtswidrigen Feuerstättenbescheide "handwerklicher" Schornsteinfeger sich EIN Richter finden wird, der das Grundgesetz und die Verwaltungsgesetze LESEN kann und sich traut, das Recht über die Tradition zu stellen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass engagierte Bürger solange Anfechtungsklagen gegen Feuerstättenbescheide bei möglichst vielen Verwaltungsgerichten einreichen, bis der mutige Richter gefunden ist, der dem Spuk des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts ein Ende macht.
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Re: Selbsternannte Glücksbringer mit großen Taschen
« Antwort #4 am: Dez 21, 2011, 20:03 »
Die Glücksbringermafia

Bei einem Verhältnis von drei Schornsteinfegerbetrieben in Frankreich zu knapp 100 Schornsteinfegerbetrieben in Deutschland, und das beziehe ich jeweils auf eine Million Einwohner, will jeder der 20.000 deutschen Schornsteinfeger seinen Anteil an der Verteilung des Kuchens haben, so das der Bäcker mit Namen „Zwangskunde“ dann den Kuchen immer grösser backen muss, damit auch jeder dieser Parasiten sein Leben in Saus und Braus führen kann, eine übernatürlich hohe Rente bezieht und in die Pensionskasse der Feger auf Kosten der Bevölkerung eingezahlt werden kann.

Und da versucht dieses Pack sich immer mehr zu vergrößern, immer mehr unsinnige Tätigkeiten per Zwangsgesetz zu ergattern, um noch mehr zu kassieren und die Bevölkerung auszubeuten. An die 3,5 Milliarden Euro werden so den Deutschen durch diese Schornsteinfegermafia jährlich entzogen, obwohl der Name trügt, denn mit Fegen von Schornsteinen haben weniger von denen als 20 % noch zu tun. Der Rest führt sinnlose Tätigkeiten aus, die sich die Fegermafia ausgedacht und den Politikern zwecks Gesetzgebung schmackhaft gemacht hat.

Das kommt besonders deutlich zum Vorschein beim Dr. Döring, ehemaliger Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg. Er hat anlässlich seiner rührenden Ernennung zum "Ehrenschornsteinfegermeister" offen zugegeben: "Ich danke den Vertretern Ihres Handwerks in der Schornsteinfegerinnung Stuttgart und dem Landesinnungsverband für die große Mithilfe bei der Mitwirkung bei der Entwicklung der neuen Kehrordnung und sämtlicher Vorschriften, die dazu notwendig sind. So haben Sie wesentlichen Einfluss auf die Rechtsvorschriften, die in meinem Ministerium entworfen werden". Die Fegermafia bestimmt also die überflüssigen Tätigkeiten, erfindet weiter neue sinnlose Aufgabenfelder für sich und bestimmt natürlich auch die Höhe der Gebühren, die nahezu jährlich steigen, besonders in den letzten Jahren steil nach oben stiegen.

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Re: 2012 AKTIV WERDEN
« Antwort #5 am: Dez 22, 2011, 18:28 »
Es ist zweifellos hilfreich, wenn immer mehr Bürger, Hauseigentümer und Mieter (die ja die Kosten tragen) dieses SONDER-Recht für Schornsteinfeger erkennen und ansatzweise durchschauen. Immerhin ist es ein klassisches Beispiel für politische Mauschelei zum Vorteil einer bestimmten BERUFSGRUPPE. Mit "Sicherheit" hat diese Gesetzgebung nur am Rande und nur auf dem Papier zu tun. Wie zuvor sehr zutreffend dargestellt, sollen PRIVILEGIEN und BESITZSTÄNDE verteidigt und gewahrt werden.

Das Problem ist nur, was nutzt diese Erkenntnis?
Sie mag das Grummeln in der Bevölkerung verstärken. Aber solange die alten Seilschaften noch funktionieren, wird sich an der Struktur dieses Systems wohl kaum etwas ändern. Die Menschen mögen das Schornsteinfeger-SONDER-Recht zwar als rechtswidrig und nicht sachgerecht erkennen, aber der Leidensdruck ist viel zu gering, als dass mit Massenprotesten auf deutschen Strassen zu rechnen wäre.

Die zentrale Frage muss somit lauten: WAS KÖNNEN WIR TUN?

  • Wir können durch Information und Öffentlichkeitsarbeit mehr und mehr Menschen auf dieses Gemauschel aufmerksam machen.
  • Wir können uns immer und immer wieder an die Parteien, Politiker und Abgeordneten wenden.
  • Wir können zahlreich juristsisch gegen verfassungs- und rechtswidrige Gesetze und Verordnungen vorgehen.
  • Und spätestens ab 2013 können wir einen Keil in die bislang geschlossene Front der schwarzen Abzocker treiben.
  • Und ... (hier sind IHRE Ideen hilfreich)

Der Jahreswechsel 2011/2012 steht vor der Tür.
Zum neuen Jahr gibt es zahlreiche gute Vorsätze.
WAS NEHMEN SIE SICH FÜR 2012 VOR, UM HIER ETWAS ZU ÄNDERN?
Was können und wollen SIE tun?

Und nicht vergessen: Viele Hunde sind des Hasen Tod.
« Letzte Änderung: Dez 22, 2011, 18:37 von TWMueller »
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