Aber hoppla! Hier scheint die Propaganda der Feger ja schon gewirkt zu haben. Tränen in den Augen jammern die Feger, ihre Betriebe seien ab 2013 gefährdet. ABSOLUTER BLÖDSINN. Zwar könnte durch die (teilweise) Marktöffnung theoretisch ein superfauler und superunfreundlicher Feger das Nachsehen haben, aber der zu verteilende Kuchen wird ja nicht kleiner. Im Gegenteil. Dank guter Lobbyarbeit werden eher zusätzliche "Pflichtaufgaben" an das Schornsteinfeger-"Handwerk" vergeben.
Wirklich etwas ändern würde sich nur, wenn die protektionistische Gesetzgebung komplett verschwinden würde und insbesondere die Anforderungen der KÜO dem Stand der Technik angemessen zusammengestrichen würden. Für den Bürger, für die Hauseigentümer und Mieter wird sich zumindest im Geldbeutel kaum etwas ändern. Vielleicht kommt es zu etwas Unruhe im "neuen Markt" der Schornsteinfeger-"Dienstleistungen", aber nach einer kurzen Periode von Kampfpreisen neuer Schornsteinfegerbetriebe wird sich sehr schnell ein einvernehmliches Abkassieren einstellen.
Das Urteil wurde ja nicht aufgehoben oder geändert. Der Bürger darf sich ab 2013 lediglich den Henker selbst aussuchen.
Die Schein-Reform wird somit an sich wohl kaum etwas Nennenswertes für die Bürger bringen. Aber ...
In Wirklichkeit ist es doch wie bei einem Staudamm. Es hat sich ein kleiner Riss gebildet. Die paar Tropfen Wasser, die hier durchsickern, gefährden noch nicht den Stausee. Aber jeder weiß, ein Riss wird größer und größer und irgendwann bricht der Damm. Beim Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist es ähnlich. Der Versuch, trotz von der EU geforderter Marktöffnung das System der BEZIRKS-Schornsteinfeger aufrecht zu erhalten, führte zu einem Rechtskonstrukt, das derart widersprüchlich und rechtsfehlerhaft ist, dass es nicht lange Bestand haben kann.
Wenn z.B. ein "beauftragter Bezirksschornsteinfeger" ALS Behörde Feuerstättenbescheide per VERWALTUNGSAKT erlassen soll, wird er eben nicht mehr wirtschaftlich tätig. Für eine Gesetzgebung in Bezug auf diese NICHT-WIRTSCHAFTLICHE Tätigkeit der Feger ist der BUND als Gesetzgeber jedoch gar nicht zuständig (Artikel 70 bis 74 GG). Und selbst wenn der BSM als Quasi-Behörde angesehen werden könnte, wäre er an der Mitwirkung beim Erlass von Verwaltungsakten GEHINDERT (§ 20 (1) VwVfG), da er in der Sache BEFANGENER ist (er verfolgt ja als Handwerker zugleich eigene wirtschaftliche Interessen). Dieser Widerspruch zwischen BEHÖRDEN-Funktion und HANDWERKLICHEM Verdienstinteresse kann nicht aufgelöst werden, ohne das Gesetzeskonstrukt grundlegend zu verändern. Dann jedoch gibt es keine "Übergangsfristen" und keinen "Vertrauensschutz" mehr. Die Schornsteinfeger werden 2013 FÜNF Jahre Zeit gehabt haben, sich auf den MARKT vorzubereiten.
Die längst überfällige GRUNDSÄTZLICHE Reform des Schornsteinfeger-PROTEKTIONS-Gesetzes wird den Riss im Damm vergrößern. Der totale Dammbruch kommt näher.
Die "kleine Reform" von 2008 bringt somit dem Bürger doch einen Nutzen. Nicht die Möglichkeit, sich den Zwangsfeger selbst auswählen zu dürfen. Sondern ein derart schlampig gemachtes Gesetz, dass dieses vielfach angreifbar und auf Dauer nicht haltbar ist.
Der Damm hat einen Riss. Jetzt gilt es, mit möglichst vielen Rechtsmitteln und Klagen diesen Riss zu vergrößern. Und jeder Versuch, das System der BEZIRKS-Feger zu retten, wird nur weitere Risse erzeugen. Der Dammbruch kommt. Allein, es ist eine Frage der Zeit, WANN.