Mein Schornsteinfeger listet in der Rechnung 2014 für die ausgeführten Arbeiten laut Kehr- und Überprüfungsverordnung eine „Rechnungsbearbeitung“ in Höhe von 1,58 Euro plus MWST auf.
Diese Rechnungsposition halte ich für unberechtigt:
Als Verbraucher habe ich Anspruch auf eine kostenlose Rechnung in Papierform.
Dies wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 32/14) bestätigt. In dem Verfahren ging es zwar um eine Mobilfunkrechnung, trotzdem kann man das nach meiner Ansicht auf die Rechnung des Schornsteinfegers übertragen.
Zumindest die Kehrarbeiten des Schornsteinfegers sind bei Finanzamt steuerlich absetzbar (haushaltsnahe Dienstleistung). Wie sollte ich das ohne Rechnung machen?
Der Schornsteinfeger ist mein erster Handwerker, der eine Rechnungsgebühr verlangt. So eine Abzocke! Werde seine Rechnung wohl um die Gebühr kürzen. Was meint ihr?