Hier ist die Fortsetzung meines ersten Beitrages.
Auf meine Mails hat der Schorni nicht reagiert.
Daraufhin habe ich folgende Mail an die Behörde geschickt.
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Sehr geehrte Frau . . .
am 9.Nov.2012 hatte ich Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass es mit der Abnahme meiner Scheitholzofenanlage Probleme gibt, die ich nicht zu verantworten habe.
In meine Holzofenanlage habe ich rund 9.000 Euro investiert und möchte den Ofen jetzt auch nutzen. Ich bin Ingenieur und beschäftige mich seit Jahrzehnten mit dem Bau von Heizungsanlagen für Einfamilienhäuser. Bisher habe ich alle meine Heizungen selbst gebaut und noch nie Probleme gehabt.
Deshalb kann ich Ihnen nicht nur versichern sondern garantieren, dass meine Anlage keinerlei Sicherheitsmängel hat. Darüber hinaus handelt es sich um mein Haus und meine Familie, da wäre eine Nachlässigkeit bei der Sicherheit ja wohl das Dümmste, was ich tun könnte. Meine Anlage braucht keinen der üblichen Pufferspeicher, der gesamte Fußboden fungiert als Pufferspeicher mit der zig-fachen Speicherkapazität (zig-fache Sicherheit) eines normalen Speichers. Das kann ich sowohl theoretisch für jeden verständlich darlegen als auch anhand meiner Anlage praktisch nachweisen.
Nicht nachweisen hingegen kann Herr . . . seine Sicherheitsbedenken. Auf eine entsprechende Frage hat Herr . . . wörtlich gesagt: “Ich muss gar nichts beweisen”. Das ist eine höchst interessante Aussage. Wenn es tatsächlich so wäre – was ich mir nicht vorstellen kann – dass es gar nicht darauf ankommt, ob meine Anlage sicher ist oder nicht sicher ist, sondern dass es alleine auf die Vermutung/Meinung/Behauptung des Schornsteinfegers ankommt, dann können wir diese Diskussion sofort beenden.
Zur Sache: Herr . . . bezieht seine Bedenken ausschließlich aus dem Begleitheft zu meinem Holzofen. In diesem wird von der Herstellerfirma ein Pufferspeicher gefordert. Das ist ungefähr so, als ob ein PKW-Hersteller fordern würde, dass ich mit dem Auto nur bestimmte Straßen fahren darf und andere nicht. Diesen Unsinn übernimmt Herr . . . , indem er damit begründet, dass die Anlage nicht abgenommen werden kann.
Diese Vorgehensweise ist mehr als befremdlich: die Sicherheit meiner Anlage wird aus einem Firmenprospekt abgeleitet, genau so gut könnte Herr . . . einen Astrologen befragen. Auch bei Heizungsanlagen gibt es immer mehrere Wege zum Ziel.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass der Schornsteinfeger für die Wasserseite einer Heizanlage gar nicht zuständig ist. Die Juristen, die ich gefragt habe, sind der gleichen Meinung.
Bevor ich in meinen Bemühungen um eine Zulassung fortfahre, wollen Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:
1) Muss ich einen Pufferspeicher einbauen, der bei mir keinerlei Funktion hätte, nur damit der Schornsteinfeger seine Zustimmung zum Betrieb gibt?
2) Ist nach der Gesetzeslage der Schornsteinfeger für die Wasserseite überhaupt zuständig?
Ich betone: Es geht mir nicht darum, mich an irgendwelchen Vorschriften vorbei zu mogeln, es geht nicht einmal nur darum, die rund 3.000 Euro für den Pufferspeicher zu sparen, es geht vor allem um das Prinzip, also darum, ob ich einen Unsinn einbauen muss, damit der Schornsteinfeger zufrieden ist.
Gerne würde ich dieses Problem im persönlichen Gespräch aus der Welt schaffen, gerne auch unter Hinzuziehung eines vereidigten Sachverständigen. Jahrelanges Gezerre vor den Gerichten hilft niemandem.
Um baldige Klarheit zu schaffen, bitte ich um eine zeitnahe Beantwortung meiner vorstehenden Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz . . .
Die Bauordnungsbehörde hat diese Mail tatsächlich zeitnah beantwortet, aber nur um mir mitzuteilen, dass ich die Scheitholzanlage nicht benutzen darf.
Deshalb habe ich folgende Mail noch hinterher geschickt:
Sehr geehrte Frau . . .
Ihr Schreiben vom 26.11.2012 habe ich erhalten und nehme noch ein Mal Stellung, bevor ich die Angelegenheit den Juristen übergebe.
Es war zu erwarten, dass Sie auf meine Mail vom 23.11.2012 ausschließlich formal reagieren würden. Meine sachlichen Argumente werden ignoriert, meine Fragen nicht beantwortet.
Obwohl auf Behördenseite niemand überblickt, worum es hier wirklich geht, darf meine moderne und sichere Anlage nicht in Betrieb gehen. Neue Ideen, bessere Lösungen? Was soll das? Physikalische Gesetze? Brauchen wir nicht. Pufferspeicher? Ja – das ist schließlich ein Milliardengeschäft.
Das erschreckendste ist, dass den Bürgern in Deutschland möglicherweise schon wieder das eigene Denken untersagt ist.
Wir reden hier ausschließlich über Sicherheit und sonst nichts. Nur wegen einer eventuellen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darf der Schornsteinfeger mein Haus überhaupt betreten. Anderenfalls hätten wir das Problem gar nicht.
Wenn im Bereich von Technik und Naturwissenschaft eine Behauptung (Unsicherheit) nicht durch Tatsachen unterlegt werden kann, und das haben Sie bisher mit keinem Wort getan und können es auch nicht, dann wird Recht zu Unrecht. Die Justiz kennt für solche Fälle u.a. den Begriff der „unzumutbaren Härte“.
Bei Ihrem Verbot der Nutzung des Scheitholzofens beziehen Sie sich auf § 76 (BbgBO) Abs. (2). Es gibt aber auch den Abs. (3) des selben Paragraphen, der lautet wie folgt:
„Die Bauaufsichtsbehörde kann gestatten, dass die bauliche Anlage ganz oder teilweise schon vor der Fertigstellung genutzt wird, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Bedenken nicht bestehen“.
Der Gesetzgeber hat hier ausdrücklich eine Möglichkeit geschaffen, unsinnige Verbote zu vermeiden. Warum nutzen Sie diesen Absatz (3) nicht? Was sind Ihre Bedenken? Wodurch ist die öffentliche Sicherheit bedroht? Warum wird immer nur gedroht, verboten und bestraft? Warum helfen Sie nicht, das Problem zu lösen, indem Sie einen Sachverständigen einschalten? Warum darf ich meine Holzofenanlage nicht nutzen, obwohl von ihr nachweisbar keine Gefahr ausgeht? Warum überlässt man solche Urteile Leuten, die dafür gar nicht ausgebildet sind? Warum beantworten Sie keine meiner Fragen? In dubio pro reo? Sie machen das Gegenteil.
Behörden sind verpflichtet alle Gesetze zu bedenken, abzuwägen und korrekt anzuwenden, nicht nur ausgesuchte Gesetze.
Fragen über Fragen, die alle vor Gericht zu klären sind, obwohl man das Problem durch Einschalten eines Sachverständigen in wenigen Minuten hätte lösen können.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz . . .
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Ich habe mit meiner Argumentation absichtlich schwere Geschütze aufgefahren, um diese Behördentrottel zur Stellungnahme zu provozieren - aber keine Antwort zu keiner Mail.
Behörden stehen im Rang nicht über uns Bürgern, aber sie verhalten sich so. Die Behörden sind unsere Angestellten, die für uns eine Dienstleistung zu erbringen haben und von uns bezahlt werden, aber sie behandeln uns, als seien wir ihr Eigentum, sie behandeln uns wie Vieh.
Warum können sie sich wie Herrenmenschen aufspielen? Weil sie von ganz oben gedeckt werden. Die selbsternannte Elite, die die Welt regiert, wäre ohne eine willige Beamtenschaft gar nichts, deshalb müssen diese Zombies gehätschelt werden.
Konkret zu klären ist in meinem Fall:
- ist der Schorni für die Wasserseite einer Heizung überhaupt zuständig.
- wieso darf der Schorni ein Sachurteil fällen, obwohl er weder über Sachkenntnis verfügt noch die Funktionsweise meiner Anlage kennt.
- wieso ist für die korrekte und sichere Installation nicht eine Fachfirma zuständig wie z.B. bei Elektro.
- wieso soll ich ein Teil einbauen (Boiler), welches bei mir gar keine Funktion hätte. Das ist eine Beleidigung des Verstandes und damit ein Angriff auf die Menschenwürde.
- wieso muss die Behörde meine Fragen nicht beantworten.
- wie finde ich einen Sachverständigen, der bestätigen kann, dass meine Anlage sicher ist.
- wie finde ich einen guten und engagierten Rechtsanwalt, wobei ich nicht einmal weiß, ob der aus der Region stammen muss (östlich von Berlin) oder ob ich ihn frei in der BRD wählen kann.
Für entsprechende Hinweise und Tipps bin ich sehr dankbar.