Hallo und guten Tag Forum,
schön, dass es hier eine Plattform von Leidensgenossen gibt. Hätte nie geglaubt, dass ich mal dazugehören würde

Also: Ich plane das Aufstellen eines Kaminofens. Bezirksmeister sagt Kamindimension ausreichend. Rauchgasrohrführung und Abstand i.O., Kaminofen Stufe 2 i.O ABER: Nennheizleistung des Kaminofens für die Raumgröße zu groß´!!!
Kaminofen Nennleistung 8kwh
Fläche Raum 30m2 / 75m3 Luftinhalt
Ausßenschiebetüre ungedämmt.
Dass der Kamin eigentlich überdimensioniert ist, weiß ich selber. Aber wie sieht die Gesetzeslage aus? Der Schwarze meint, er habe eine Tabelle, wonach die Aufstellung der Einzelfeuerungsstätte bei dieser Raumgröße nicht genehmigungsfähig wäre. Die Tabelle rückt er aber nicht raus. Es geht aber nicht um die 4m3/kwh. Auf das Argument, man könne den Ofen auch mit 4kw betreiben (schreibt der Hersteller) geht er nicht ein.
Frage:
Wo bekomme ich Rechtsauskunft
Grüße
michael