Guten Tag,
ich habe aktuell ein altes MFH saniert und im Keller einen neuen Gas-Brennwertkessel eingebaut.
Die Abgasleitung (doppelwändiges System) fürt durch einen alten Fahrstuhlschacht; die urspr. Türöfnungen sind alle Verschlossen. In diesem Fahrstuhlschacht habe ich allerdings auch diverse Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen verlegt. Jetzt wird vom Schornsteinfeger bemängelt, dass aufgrund der Ummantelungen (Dämmung) der Leitungen diese nicht luftdicht verschlossen sind. Es muss F90 gewährleistet sein.
Wie ist hier die Rechtslage? Denn eigentlich kann die Abgasleitung ja offen durch ein Wohnzummer geführt werden.
Schönen Dank für Ihre Antworten.