Sehr geehrter Herr Müller,
wir hatten schon Kontakt per Telefon. Leider haben mir Ihre Tipps nichts gebracht - aber lesen Sie selbst:
Vor knapp 2 Jahren habe ich mir einen neuen Ölkessel, einen Pufferspeicher und einen wasserführenden Pelletofen ins Wohnzimmer bauen lassen. Volles Programm für nicht wenig Geld. Alles funktionierte hervorragend, also habe ich den Bezirkskaminkehrer zur Abnahme bestellt.
Der fand erstmal alles wunderbar; sogar die Metallplatte, die ich unter dem Pellet belassen hatte (vorher stand da ein Schwedenofen), hätte ich nach seinen Angaben gar nicht gebraucht.
Dann erzählte ich, wer der Installateur war und die Odyssee begann! (Die beiden können sich wohl nicht leiden)
Auf einmal war alles Murks und unter dem Pellet habe ich gefälligst eine wärmeisolierende Platte (NICHT Metall, NICHT Glas, mindestens 5 Zentimeter stark) zu setzen. Dies war nur ein Mangel aus dem 2seitigen Mängelbericht.
Ich möchte nicht 2 Jahre hier runter erzählen .... auf jeden Fall hat der Installateur die Mängel beseitigt; der BZKM wurde gerufen.
Nach DIN soundso und Norm soundso paßt dieses Rohr nicht zu dem anderen, außerdem muß beim Ölkessel kein Edelstahlkamin sein, sondern einer aus Plastik und der Pelletkamin muß sowieso aufgerissen und saniert werden.
Rohre wurden ersetzt, Kamine saniert.
BZKM kommt. Er holt ein Abdrückgerät raus und drückt den Ölkesselkamin mit 5000 Pascal ab. Resultat: Kamin ist undicht; keine Abnahme. Pellet auch keine Abnahme, weil ... ja warum eigentlich? Irgend eine DIN stimmte nicht mit der Norm - keine Ahnung.
Mir wurde das langsam zu blöd und ich rief bei der Innung an. Dort sagte man mir, dass gar nicht abgedrückt werden müsste und wenn, dann nur mit 200 Pascal.
Und so weiter und so fort ... wie gesagt, das würde in ein Buch passen.
Auf jeden Fall fragte ich mich, ob ich nicht einen anderen BZKM zur Abnahme kommen lassen könnte. Bei meiner Recherche im Internet, kam ich auf diese Seite hier und rief kurzerhand Herrn Müller an.
Der riet mir, das Landratsamt aufzusuchen und wegen "Besorgnis der Befangenheit" einen anderen BZKM zu wünschen.
Nachdem der strenge BZKM dazu gehört wurde und mit seinen DINs und Norms 5 Seiten voll schrieb, kam das Landratsamt zu dem ERgebnis, dass keine Befangenheit vorliegt und ich keinen anderen BZKM gestellt bekomme.
Meinem Ärger Luft machend, schrieb ich dem Landratsamt zurück, ob es den sein könne, dass man im Jahre 2014 und in der BRD lebend, keine zweite Meinung einholen könne?!?
Daraufhin wurde Termin mit einem anderen BZKM gemacht, der sich das wenigstens mal anschauen soll und seine Meinung kund tun. Dieser BZKM zog heute zurück, mit der Begründung, dass das eh vor Gericht geht und er sich da raus hält.
Für Übermorgen habe ich einen vereidigten Sachverständigen der Kaminkehrerinnung auf meine Kosten zu mir bestellt.
... to be continued ...